Flughafen Dortmund: Anlieger klagen über Lärmbelästigung – Oberverwaltungsgericht bestätigt Ablehnung der Klage

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Flughafen Dortmund: Anlieger klagen über Lärmbelästigung – Oberverwaltungsgericht bestätigt Ablehnung der Klage

Ein bedeutendes Urteil für den Flughafen Dortmund ist gefallen: Das Oberverwaltungsgericht hat die Ablehnung einer Klage von Anliegern bestätigt, die sich über Lärmbelästigung beschwert hatten. Die Betroffenen hatten sich gegen den Ausbau des Flughafens gewandt, da sie von den Fluglärm-Emissionen betroffen waren. Doch das Gericht hat entschieden, dass die Lärmbelästigung nicht ausreichend nachgewiesen wurde, um den Flughafenbetrieb zu behindern. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Flughafen und die Region. Wir werden in den folgenden Artikeln genauer auf die Hintergründe und Folgen dieses Urteils eingehen.

Dortmunds Flughafen darf Nachtflüge fortsetzen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Ablehnung der Klage

Dortmunds Flughafen darf Nachtflüge fortsetzen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Ablehnung der Klage

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Freitag in Münster entschieden, dass der Flughafen Dortmund seine Flugzeiten wie geplant und zum Teil auch umgesetzt in die Nachtstunden ausdehnen darf. Die 2. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster für die Erweiterung der Start- und Landezeiten ist demnach rechtens.

Lärmbelästigung umstritten: Die Anwohner, die Grundstücke im Umfeld des Flughafens besitzen, beklagen seit Jahren fehlenden Lärmschutz. Die Klage der Anwohner wurde jedoch abgewiesen. Das OVG hatte im Januar 2022 die Genehmigung für rechtswidrig erklärt, den Beteiligten aber die Chance gegeben, die Mängel in dem Verfahren zu beheben. Dem kam die Aufsicht für den Flugverkehr, die Bezirksregierung, jetzt erfolgreich nach.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht möglich. Zur Begründung sagte das OVG, die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien jetzt von der Behörde in der 2. Änderungsgenehmigung auf Antrag des Flughafens rechtsfehlerfrei festgestellt, berücksichtigt und abgewogen worden.

Die sogenannte Geringfügigkeitsschwelle bei der Lärmbelastung, ein Dauerschallpegel von 45 Dezibel, sei in der Genehmigung hinreichend begründet worden und rechtlich nicht zu beanstanden. Der Wert liege noch unterhalb der gesetzlichen Zumutbarkeitsschwelle eines nächtlichen Dauerschallpegels von 55 Dezibel, so das Gericht.

Auf Forschungsergebnisse der Lärmmedizin oder Lärmwirkungsforschung komme es nicht an. Die Kläger hatten Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeführt. Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann wies darauf hin, dass dieser Lärmpegel für den Außenbereich gelte. Bei gekipptem Fenster liege der Wert bei 30 Dezibel. „Das ist nicht viel“, sagte der Richter.

Er gestand den Klägern aus Dortmund und Unna aber nach der Urteilsverkündung ein, dass es nicht schön sei, nah am Flughafen zu wohnen. Er könnte verstehen, wenn Anwohner klagen.

Mit diesem Urteil darf der Flughafen jetzt planmäßig bis 23.00 Uhr landen lassen, verspätete Landungen sind bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr in Ausnahmefällen zugelassen. Der Streit zieht sich bereits seit über zehn Jahren hin. Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2014 eine erste Genehmigung auf Antrag des Flughafens erteilt.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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