Abstimmung über Verbot der AfD: Alexander Dobrindt und CSU sprechen sich dagegen aus
In Deutschland wird derzeit eine hitzige Debatte über die Zukunft der Alternative für Deutschland (AfD) geführt. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die Frage, ob die Partei verboten werden sollte. Doch nicht alle sind von dieser Idee überzeugt. Alexander Dobrindt, Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union (CSU), und seine Partei haben sich entschieden dagegen ausgesprochen, ein Verbot der AfD zu fordern. Laut Dobrindt würde ein solches Verbot keine Lösung für die Probleme der Gesellschaft bringen. Die CSU befürwortet stattdessen einen offenen Dialog mit der AfD, um diese von extremistischen Tendenzen abzubringen.
Dobrindt und CSU lehnen Abstimmung über AfD-Verbot ab: Man kann die AfD nicht wegverbieten
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag lehnt nach Angaben des Vorsitzenden Alexander Dobrindt einen parteiübergreifenden Antrag für ein Parteiverbot der AfD ab. Ich kenne niemanden in der CSU-Landesgruppe, der diesen Antrag unterstützt, sagte der CSU-Landesgruppenchef der Augsburger Allgemeinen.
Er halte den geplanten Antrag für falsch und kontraproduktiv. Man kann die AfD nicht wegverbieten, man kann die AfD nur wegregieren, führte Dobrindt weiter aus.
Im Januar 2012 hatte Dobrindt noch ein Verbotsverfahren gefordert, allerdings für die Linkspartei. Zuvor war bekannt geworden, dass mehr als 60 Abgeordnete der Bundestagsfraktion der Linkspartei unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.
Debatte über AfD-Verbot nimmt an Fahrt auf
Nach Chaos im Thüringer Landtag nimmt die Debatte über ein AfD-Verbot an Fahrt auf. Ein Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - und stößt auf gemischte Reaktionen.
Wie Welt und Spiegel übereinstimmend berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken. Ziel ist demnach, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag den Berichten zufolge außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Fünf Gründe, warum ein AfD-Verbotsverfahren nichts bringt
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag lehnt den Antrag für ein AfD-Verbot ab und betont, dass ein solches Verfahren falsch und kontraproduktiv sei. Stattdessen solle man sich auf die politische Auseinandersetzung konzentrieren.
Schreibe einen Kommentar