Urteil zur Wahlrechtsreform: Ärgerliche Fehlplanung und ein salomonisches Urteil

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Urteil zur Wahlrechtsreform: Ärgerliche Fehlplanung und ein salomonisches Urteil

In einem lang erwarteten Urteil hat das Verfassungsgericht über die Wahlrechtsreform entschieden. Die Richter haben ein salomonisches Urteil gefällt, das sowohl Befürworter als auch Gegner der Reform enttäuscht hat. Die Fehlplanung des Gesetzgebers bei der Reformierung des Wahlrechts wird in dem Urteil scharf kritisiert. Die Richter bemängeln, dass die Reform nicht hinreichend vorbereitet wurde und somit zu Verfassungsverstößen geführt hat. Trotzdem sehen die Richter auch positive Aspekte in der Reform und haben einige Kompromisse vorgeschlagen, um die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts zu gewährleisten. Insgesamt bleibt die Zukunft der Wahlrechtsreform jedoch weiterhin unsicher.

Urteil zur Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht gibt Gründer und Kritiker Punkte

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der Union und der Linken ein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel-Fraktionen gefällt, aus dem alle Seiten einen Punktsieg ableiten können.

Datenpanne vor dem Urteil

Datenpanne vor dem Urteil

Zunächst musste das Gericht jedoch einräumen, dass es zu einer peinlichen Datenpanne gekommen war: Bereits am späten Montagabend war das Urteil kurzzeitig im Internet verfügbar. Jetzt muss dringend aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte, um eine vermeintliche Sicherheitslücke zu schließen. Denn Gerichtsurteile gehören in Gerichtssäle und nicht vorab auf Onlineplattformen.

Teile der Wahlrechtsreform gekippt, Kern bleibt unberührt

In der Sache fällt nun auf, dass das Bundesverfassungsgericht zwar Teile der Wahlrechtsreform wieder gekippt hat, der Kern aber unberührt bleibt: Die bereits in Kraft getretene Änderung sieht eine Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete vor. Das ist gut so, denn der Bundestag war zuletzt immer größer geworden und drohte, nicht mehr arbeitsfähig zu sein.

Ampel-Fraktionen bestätigt, aber.

Die Ampel darf sich daher bestätigt fühlen, auch wenn der Weg zur Reform kein glücklicher war: Es war den Ampel-Fraktionen und der Union nicht gelungen, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Alle Beteiligten müssen sich vorhalten lassen, dass ein solches geeintes Signal aber wichtig gewesen wäre, um das Vertrauen in die demokratische Mitte im Parlament zu stärken.

Neuregelung der Ampel explizit als verfassungskonform bezeichnet

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung der Ampel explizit als verfassungskonform bezeichnet, wonach künftig Bewerber aus einzelnen Wahlkreisen nicht in den Bundestag einziehen werden, obwohl sie direkt gewählt wurden. Insgesamt ist diese Neuregelung zwar wirksam für die Begrenzung der Bundestagsgröße, allerdings widerspricht sie dem Bauchgefühl vieler Menschen bei der Bundestagswahl. Und es stellt gewissermaßen auch eine Schwächung der direkt gewählten Wahlkreiskandidaten gegenüber dem Zweitstimmensystem dar, das ja über die Parteilisten funktioniert. Diese werden durch das Urteil aufgewertet.

Kritik an der Neuregelung

Dies kann zu dem hohen Preis führen, dass Menschen das Vertrauen in das Wahlsystem verlieren. Nochmal: Rechtlich sauber und vom Grundgesetz gedeckt, aber es ist eine politische Instrumentalisierung, die sich daher verbietet.

Salomonisches Urteil

Salomonisch ist das Urteil zugleich, da die Ampel an einer anderen Stelle Federn lassen musste: Die Grundmandatsklausel bleibt bestehen, sodass künftig auch Parteien im Bundestag vertreten sein können, wenn sie zwar weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen bundesweit bekommen, aber mindestens drei Direktmandate holen. Das ist insbesondere für die CSU und für die Linke wichtig.

Zukunft der Wahlrechtsreform

Die Begründung der richterlichen Entscheidung zugunsten dieser Klausel hebt dabei explizit auf die Konstellation von CDU und CSU und ihre Fraktionsgemeinschaft im Bundestag ab. Das ist außergewöhnlich. Ob nun allerdings alles so bleibt, ist offen. Denn früher oder später muss das Wahlrecht wegen der Grundmandatsklausel noch einmal geändert werden. Gut möglich, dass die Union – im Falle eines Wahlsiegs im kommenden Jahr – alles noch einmal aufmachen will.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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