Ab November möglich: Wie ändern Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen

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Ab November möglich: Wie ändern Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen

Ab dem kommenden November wird es in Deutschland möglich sein, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Diese Änderung ist Teil eines größeren Reformpakets, das die Rechte von transgender und non-binären Menschen stärken soll. Die neue Gesetzgebung ermöglicht es Menschen, ihre Geschlechtsidentität offiziell anzupassen, ohne dass sie dafür eine psychiatrische Diagnose benötigen. Dieser Schritt wird als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Akzeptanz und Gleichstellung von LGBTQ+-Personen in Deutschland angesehen.

Geschlecht und Vorname leicht ändern: Vorbereitung für das neue Selbstbestimmungsgesetz

Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank.

Die Vorbereitung dafür können Interessierte bereits heute treffen - die Zeitschrift „Finanztest“ (9/2024) erklärt, wie es geht.

So ändern Sie Ihren Geschlechtseintrag und Vornamen

So ändern Sie Ihren Geschlechtseintrag und Vornamen

Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt

Teilen Sie einem Standesamt Ihrer Wahl persönlich oder schriftlich mit, dass Sie Gebrauch vom neuen Selbstbestimmungsgesetz machen und Ihr Geschlecht sowie eventuell den Vornamen berichtigen lassen möchten. Laut „Finanztest“ bieten einige Standesämter dafür sogar ein eigenes Onlineformular an. Nach der Anmeldung müssen Sie grundsätzlich drei Monate lang warten. Deswegen können Sie diesen Schritt auch schon heute - vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes - angehen.

Schritt 2: Persönliche Erklärung

Machen Sie einen Termin für Ihre persönliche Erklärung bei dem Standesamt, bei dem Sie die Änderungen angemeldet haben. Nehmen Sie zum Termin sämtliche Ausweisdokumente, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. In dem Termin erklären Sie dann, wie der Geschlechtseintrag künftig vermerkt und ob und inwiefern der Vorname geändert werden soll. Lassen Sie sich hierfür nicht länger als sechs Monate Zeit, weil die Anmeldung sonst erneut vorgenommen werden muss.

Schritt 3: Übermittlung der Änderung

Das gewählte Standesamt übermittelt die neuen Daten an Ihr Geburtsstandesamt, wo anschließend eine neue Geburtsurkunde beantragt werden kann.

Achtung: Besondere Regeln für Minderjährige

Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung zwar selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Fehlt die Zustimmung, müssen Minderjährige sie mithilfe des Familiengerichts erstreiten.

Udo Müller

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