Korschenbroich: Unternehmen werden zum Lärmaktionsplan aufgefordert
In der Gemeinde Korschenbroich wird der Lärmaktionsplan in Kürze umgesetzt. Im Rahmen dieser Initiative werden Unternehmen in der Region aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung in der Umgebung zu reduzieren. Die Gemeindeverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmschutz-Vorschriften zu verschärfen und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Die Unternehmen werden daher gebeten, ihre Lärmemissionen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelastung zu minimieren.
Unternehmen auffordert, Stellung zum Lärmaktionsplan in Korschenbroich zu nehmen
Die Stadt Korschenbroich hat einen Entwurf des Lärmaktionsplans vorgelegt, der bis zum 29. Juli zur Information und Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.
Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können betroffene Betriebe ihre unternehmensbezogenen Anregungen zudem bis zum 24. Juli der IHK zukommen lassen.
Ziele des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan soll die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. Dazu sollen lärmmindernde Maßnahmen ergriffen werden, wie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, die Anpassung der Parkflächen sowie der Ausbau von Seitenstreifen oder einer vorhandenen Mittelinsel.
Betroffene Straßen
Von den Planungen betroffen sind die L 381 (Durchfahrt Korschenbroich von der Überführung L382 bis zur Kreuzung „An der Blankstraße“), die L 381 (Durchfahrt Kleinenbroich, Raitz-von-Frentz-Straße) und die B 230 (Ortsdurchfahrt Liedberg).
Kontakt
Weitere Informationen gibt es bei Coco Büsing von der IHK telefonisch unter 02151 635438 oder per Mail an [email protected]. Die Planunterlagen stehen unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31889.
Wir bitten alle betroffenen Unternehmen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ihre Meinung zu äußern, um den Lärmaktionsplan zu gestalten und die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten.
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