„‚Beewashing‘: Empfindliche Niederlage für Böhmermann im ‚Honig-Streit‘“
In einem spektakulären Urteil des Landgerichts Hamburg hat der deutsche Satiriker und Moderator Jan Böhmermann eine empfindliche Niederlage im sogenannten „Honig-Streit“ erlitten. Der Streit dreht sich um die Verwendung von Honigbestandteilen in bestimmten Lebensmitteln und die damit verbundenen Irreführungen von Verbrauchern. Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ behauptet, dass bestimmte Honigprodukte nicht die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten und schwere Vorwürfe gegenüber der Lebensmittelindustrie zurücknehmen.
Beewashing-Skandal: Jan Böhmermann erleidet erneute Niederlage im Honig-Streit
Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im Honig-Streit ein weiteres Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück.
Hintergrund des Honig-Streits
In seinem Beitrag für die Sendung ZDF Magazin Royale vom 3. November 2023 kritisierte Böhmermann Firmen, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und dies als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Er bezeichnete dies als Beewashing, eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführender Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts.
Als Beispiel wurden Rico Heinzig und seine Firma My Honey GmbH gezeigt. Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem Beewashing-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt zeigte.
Urteil des OLG
Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein Ereignis der Zeitgeschichte und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
Der Vorsitzende Richter Markus Schlüter sagte, die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann.
Konsequenzen für den Imker
Heinzig nahm die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang verbotenen Honig wieder im Online-Shop anbieten. Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
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