Kreis Kleve: Führt ein Handy am Steuer? Was ist erlaubt und wie wird die Kontrolle ausgeübt?
Im Kreis Kleve gibt es immer wieder Fragen und Unklarheiten über die Nutzung von Handys am Steuer. Viele Autofahrer sind sich nicht sicher, was genau erlaubt ist und was nicht. Laut StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Bedienen eines Handys während der Fahrt verboten. Doch was bedeutet das genau? Ist es erlaubt, das Handy nur anzufassen oder anzusehen? Wie wird die Kontrolle ausgeübt und welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?
Kreis Kleve: Handy am Steuer - Was ist erlaubt und wie wird die Kontrolle ausgeübt?
Die Kreispolizeibehörde Kleve stemmt sich gegen die hohen Unfallzahlen im Kreis. Am Mittwoch führte sie dazu beispielsweise eine groß angelegte Kontrolle am sogenannten Tennisschläger in Kranenburg durch. Neben Geschwindigkeitsverstößen, Alkohol und Drogen hinter dem Steuer wurden dabei auch neun Fahrer festgestellt, die während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzten.
Handynutzung hinter dem Steuer - eine gewichtige Unfallursache
Genauso wie überhöhte Geschwindigkeit, berauschende Mittel und Unachtsamkeit gehört auch die Handynutzung hinter dem Steuer zu den Killern im Straßenverkehr. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt bereits 2001 verboten und das Gesetz seitdem mehrfach novelliert.
Dürfen Sie Ihr Handy während der Fahrt nutzen?
Aber was ist, wenn mein Handy eine Freisprechanlage hat? Darf ich es dann benutzen? Wie sieht es aus, wenn ich mein Mobiltelefon als Navigationssystem während der Fahrt nutzen will? Und was ist mit anderen elektrischen Geräten? Kurz gesagt: Wo fängt die verbotene Nutzung elektronischer Geräte hinter dem Steuer an, wo hört sie auf?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Aufschluss
Aufschluss gibt darüber Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und der sagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Das ist die erste Voraussetzung – es geht aber noch weiter: Genutzt werden darf nämlich auch dann nur die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.
Die Bedingungen für die erlaubte Nutzung
Man darf also nicht auf dem Gerät herumdrücken – ausgenommen solche Fälle, in denen zur Bedienung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, wie es im Paragrafen heißt.
Alle elektronischen Geräte sind betroffen
Das Gesetz betrifft dabei nicht nur Mobiltelefone, sondern alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation, also zum Beispiel auch Navigationsgeräte, Laptops, Tablets, Diktiergeräte oder Spielkonsolen.
Die Kontrolle durch die Polizei
Bei einer Kontrolle in Kranenburg stellte die Kreispolizeibehörde Kleve am Mittwoch neun Fahrzeugführer mit Handy hinter dem Steuer fest. Foto: Polizei Kleve
Die Polizei kontrolliert genau
Sprecherin Anna Stammen von der Kreispolizeibehörde Kleve erklärt: Wir achten bei Kontrollen sehr genau darauf, ob Handys oder andere Geräte hinter dem Steuer benutzt werden. Die eingesetzten Beamten positionieren sich bei Kontrollen von vornherein so, dass sie genau in die Fahrzeuge schauen können.
Die Folgen bei Verstößen
Wer sich nicht daran hält, dem drohen mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Werden durch die Benutzung eines Elektrogerätes hinter dem Steuer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, können die Strafen noch deutlich höher ausfallen – bis hin zu Fahrverboten. Auch Fahranfänger sollten aufpassen: Neben Bußgeldern und Punkten droht auch eine Verlängerung der Probezeit.
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