Finanzamt Leverkusen warnt Wermelskirchen-Einwohner vor nicht ausgenutzten Freibeträgen
Das Finanzamt Leverkusen hat vor Kurzem eine wichtige Warnung an die Einwohner von Wermelskirchen gerichtet. Demnach sollten sich die Bürger unbedingt mit ihrem Steuerbescheid auseinandersetzen, um nicht ausgenutzte Freibeträge nicht zu verpassen. Viele Steuerzahler sind sich nicht bewusst, dass sie Anspruch auf bestimmte Freibeträge haben, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Das Finanzamt Leverkusen weist daher darauf hin, dass es wichtig ist, die persönlichen Verhältnisse und die aktuellen Gesetzesänderungen zu berücksichtigen, um keine unerwarteten Nachforderungen zu riskieren.
Finanzamt Leverkusen warnt Wermelskirchen-Einwohner vor nicht ausgenutzten Steuerfreibeträgen
Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, eine Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu beantragen, wenn Sie bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen können. Dieser Vorteil bedeutet, dass bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber geringer wird, und Sie somit mehr Geld im Portemonnaie haben.
Zu den abziehbaren Ausgaben gehören beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrig bleibt.
Das Finanzamt Leverkusen, zuständig für Wermelskirchen, weist darauf hin, dass ab sofort die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beantragt werden können. „Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, erläutert Katharina Hecker, Leiterin des Finanzamtes Leverkusen.
„Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“
Lohnsteuer-Ermäßigung: Finanzamt Leverkusen bietet Wermelskirchen-Einwohner Hilfe bei der Steuererklärung
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann papierlos und komplett elektronisch über „Elster“ an das Finanzamt Leverkusen gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.
Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre veranschlagt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen. „Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt das Finanzamt.
Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter finanzamt.nrw.de.
Schreibe einen Kommentar