Das Bundestag will das Bürgergeld verschärften
In einem wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit in Deutschland hat der Bundestag beschlossen, das Bürgergeld zu verschärfen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis langer Diskussionen und Debatten zwischen den verschiedenen politischen Parteien. Ziel des verschärften Bürgergeldes ist es, die Lebenssituation von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zu verbessern und sie wieder in die Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die geplanten Änderungen soll das Bürgergeld fairer und effektiver werden, um den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden.
Bundestag strengt Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger an
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger auf den Weg gebracht. Künftig müssen Personen, die eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, mit einer deutlichen Kürzung ihrer Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate rechnen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert, dass auch Bürgergeldbeziehende, die Schwarzarbeit geleistet haben, mit einer Minderung ihrer Leistung rechnen müssen. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
Neue Strafen für Bürgergeld-Bezieher, die Arbeit ablehnen
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Was ändert sich?
Künftig soll bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um ein Drittel gekürzt werden können – für drei Monate. Außerdem soll die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden.
Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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