Bundestagskandidaten müssen ihre Wohnanschrift nicht mehr offengeben

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Bundestagskandidaten müssen ihre Wohnanschrift nicht mehr offengeben

In einem wichtigen Schritt zur Verbesserung des Datenschutzes hat der Bundestag beschlossen, dass Bundestagskandidaten ihre Wohnanschrift nicht mehr öffentlich machen müssen. Diese Entscheidung folgt einer langen Debatte über den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Politikern und ihren Familien. Durch diese Änderung soll die Sicherheit von Kandidaten und ihren Angehörigen verbessert werden, indem sie vor möglichen Belästigungen oder Drohungen besser geschützt sind. Diese Neuregelung gilt ab sofort und betrifft alle Kandidaten, die bei den Bundestagswahlen antreten.

Bundestagskandidaten müssen keine Privatadresse mehr offenzulegen

Bundestagskandidaten müssen keine Privatadresse mehr offenzulegen

In einer Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung, die den Fraktionen in dieser Woche zur Kenntnis gegeben wurde, wird festgelegt, dass künftig nur das Geburtsjahr und der Wohnort des Bewerbers anzugeben sind, statt des Geburtsdatums und der Anschrift.

Weist ein Bewerber gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, ist es zudem möglich, statt des Wohnortes eine Adresse anzugeben, wo er erreichbar ist. Die Angabe eines Postfachs genügt aber weiterhin nicht für eine Kandidatur.

Laut der Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan war die Verpflichtung, die Privatadresse offenzulegen, nicht nur eine unnötige Hürde, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bewerber. Die jüngsten Änderungen der Bundeswahlordnung seien daher ein bedeutender Fortschritt, vor allem angesichts des deutlichen Anstiegs rechtsextremer Straftaten.

Khan fordert jedoch, dass noch mehr getan werden muss, um auch Kommunalpolitikerinnen, Ehrenamtliche, freie Journalisten und viele mehr besser vor Angriffen zu schützen. Ein wichtiger Schritt sei hier die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes. Der Entwurf für diese Reform steht in der kommenden Woche im Plenum des Bundestages zur ersten Lesung an.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre vor. Eine solche Sperre kann beantragen, wer durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus von Kriminellen oder Extremisten geraten ist. Außerdem sollen die Hürden für eine Abfrage im Melderegister steigen.

Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit von Kandidaten und politischen Aktivisten zu erhöhen und ihnen besser vor Angriffen zu schützen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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