Trend bei der Beerdigung: Darf man sich die Asche eines Verstorbenen tätowieren?
In der modernen Bestattungskultur gibt es einen neuen und umstrittenen Trend: die Aschetätowierung. Dabei wird die Asche eines Verstorbenen in eine Tätowierung integriert, um den Verstorbenen auf besondere Weise zu ehren. Doch ist diese Praxis ethisch vertretbar? Ist es rechtlich zulässig, die Asche eines Menschen in die Haut einzufügen? oder geht diese traurige Erinnerung zu weit? Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe dieser Praxis und fragen, ob sie in Zukunft weitere Verbreitung finden wird.
Asche in die Haut: Rechtlich nicht erlaubt, aber warum?
Tätowierungen mit der Asche Verstorbener sind in Europa rechtlich nicht erlaubt, betont Urban Slamal, Vorsitzender des Bundesverbands Tattoo in Düsseldorf.
In einem Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur erklärte Slamal, dass es technisch theoretisch möglich wäre, einer schwarzen Tattoofarbe, die im Wesentlichen aus Kohlenstoffen besteht, auch Asche einer verstorbenen Person hinzuzufügen. Doch sei in Europa genau geregelt, was in einer Tätowierfarbe enthalten sein dürfe und was nicht: Ich kann nicht einfach hingehen und etwas anderes in die Farbe reinschütten.
In den USA lassen immer wieder Angehörige etwas Asche ihrer Verstorbenen in die Tätowierfarbe einarbeiten, um dem geliebten Menschen auch nach seinem Tod noch nahe zu sein. Es gibt laut Slamal keine Erhebungen darüber, wie groß der Wunsch nach ähnlichen Möglichkeiten in Deutschland wäre.
Praktische Probleme
Doch sieht Slamal zudem praktische Probleme: Nach der Feuerbestattung müsste die Asche eines Verstorbenen zunächst in einem aufwendigen Verfahren aufbereitet und sterilisiert werden, um alle erforderlichen Grenzwerte und Vorgaben einzuhalten. Der Rechtsanwalt und Tätowier-Experte hält das schon allein aus Kostengründen für wirtschaftlich nicht darstellbar.
Ausdruck der Trauer
Auch ohne menschliche Asche in der Tinte sieht Slamal zahlreiche Möglichkeiten, der Trauer um einen geliebten Menschen durch Tätowierungen Ausdruck zu verleihen. Gedenktattoos als Motive sind ganz übliche Wünsche. Das reiche von einfachen Kreuzen mit Geburts- und Todesdaten bis hin zu einer Abbildung des Lieblingsspielzeugs eines verstorbenen Kindes. Außerdem seien Porträts als Tattoos beliebt.
Die bekanntere Form der Diamantbestattung ist laut Fachleuten ebenfalls Ausdruck des Wunschs der Angehörigen, den Verstorbenen nach dessen Tod bei sich tragen zu können. Auch diese Bestattungsvariante ist aktuell nach Auskunft des Bundesverbands Deutscher Bestatter in Deutschland nicht möglich: Die Gesetzgebung sehe eine Friedhofspflicht vor. Der Verband weist in seinem Internetportal darauf hin, dass die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten in mehreren europäischen Nachbarländern zulässig sei.
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