Brücken-Springer: Der Ruhrverband warnt vor einem lebensgefährlichen Sommertrend

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Brücken-Springer: Der Ruhrverband warnt vor einem lebensgefährlichen Sommertrend

In diesem Sommer gibt es einen lebensgefährlichen Trend, vor dem der Ruhrverband eindringlich warnt. Zahlreiche Menschen, vor allem junge Erwachsene, lassen sich zu waghalsigen Sprüngen von Brücken hinab in die Flussläufe verleiten. Diese riskanten Aktionen können jedoch tödliche Folgen haben. Der Ruhrverband appelliert an die Vernunft der Menschen, sich vor solchen gefährlichen Spielereien zu hüten und stattdessen sichere und verantwortungsbewusste Freizeitaktivitäten zu wählen. Es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Sommer nicht von vermeidbaren Unglücken überschattet wird.

Ruhrverband warnt vor lebensgefährlichem Brückenspring-Trend

Es ist eine Abkühlung mit Nervenkitzel: Jeden Sommer klettern vor allem Jugendliche auf Brücken, um von dort in Flüsse oder Kanäle zu springen. Viele lassen sich dabei filmen, im Netz gibt es unzählige Videos mehr oder weniger spektakulärer Sprünge.

Brückenspringen: Lebensgefahrlich, verboten und gefährlich

Brückenspringen: Lebensgefahrlich, verboten und gefährlich

Der Ruhrverband warnt aktuell vor dem „lebensgefährlichen Thrill“, wie es in einer Mitteilung heißt. Im Ruhrgebiet gibt es jedes Jahr besonders viele Brückenspringer. Beliebt sind vor allem die Kanäle im Duisburger Raum, aber auch der Baldeneysee in Essen und die Talsperren an der Ruhr.

„Uns wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Sprünge von der Eisenbahnbrücke Kupferdreh gemeldet, dabei ist die Ruhr dort nur knapp 1,70 Meter tief“, heißt es vom Ruhrverband. Zuletzt verletzte sich ein 18-Jähriger aus Dortmund beim Sprung von einer Kanalbrücke schwer. Der Unfall geschah Ende Juni am Dortmund-Rhein-Ems-Kanal.

Brückensprünge können nicht nur lebensgefährlich werden, sie sind auch verboten. Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann, wenn ein Lokführer eine Notbremsung einleiten muss, weil Personen sich auf den Gleisen aufhalten. Landet ein solche Fall vor Gericht, steht eine Freiheitsstrafe ab sechs Monaten im Raum. Auch für den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich drohen Bußgelder zwischen 25 und 900 Euro.

„Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein“, warnt ein Sprecher der Bundespolizei Sankt Augustin. „Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.“

Beim Klettern auf Brückenträgern oder Masten kann aber auch der Strom gefährlich werden: Das Oberleitungsnetz der Eisenbahn steht mit 15.000 Volt unter enormer Spannung. Man muss die Leitung noch nicht einmal berühren, um einen tödlichen Schlag zu bekommen. Und auch im Wasser droht Gefahr durch Treibgut wie Holzteile oder Glasflaschen.

Die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft warnt zudem vor der unberechenbaren Strömung in der Nähe von Brückenpfeilern. Der Ruhrverband nennt noch ein weiteres Risiko: So könnten etwa am als Tauchrevier ausgewiesenen Steinbruch in Delecke am Möhnesee unerwartet Menschen aus dem Wasser auftauchen und durch einen Springer gefährdet werden.

Im Sommer 2022 konnte ein 35-jähriger Duisburger, der von einer Eisenbahnbrücke in den Rhein gesprungen war, nur noch tot geborgen werden. Am Fühlinger See in Köln verunglückte vor einigen Jahren eine 16-Jährige beim „Summerjam“-Festival schwer, nachdem sie mit einer Gruppe junger Leute von der 14 Meter hohen Regatta-Brücke in den See gesprungen war. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat hier sichere Badestellen aufgelistet.

Udo Müller

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