Warum der Rat der Stadt Ratingen eine Ausnahmegeschäftsführung getroffen hat

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Warum der Rat der Stadt Ratingen eine Ausnahmegeschäftsführung getroffen hat

Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner letzten Sitzung eine Ausnahmegeschäftsführung beschlossen, um auf die aktuelle Krise im städtischen Haushalt zu reagieren. Die Entscheidung fiel nach intensiven Beratungen und Analysen der wirtschaftlichen Lage der Stadt. Laut Bürgermeisterin Dr. Diana Ürögdi-Löffelmann soll diese Maßnahme dazu beitragen, die städtischen Finanzen zu stabilisieren und die Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern. Die Ausnahmegeschäftsführung wird es ermöglichen, notwendige Einsparungen vorzunehmen und gleichzeitig wichtige Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen. Wir werden im Folgenden die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entscheidung genauer beleuchten.

Rat der Stadt Ratingen trifft Ausnahmegeschäftsführung für neue Grundsteuer

Die Stadt Ratingen hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren Grundsteuer getan. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, für die neue Grundsteuer ab 2025 einen gesplitteten Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke zu erarbeiten.

Hintergrund: Die bundesweite Grundsteuerreform

Hintergrund: Die bundesweite Grundsteuerreform

Hintergrund ist die große bundesweite Grundsteuerreform, für die in den vergangenen Jahren in einem ersten Schritt zunächst sämtliche Grundstücke neu bewertet wurden. Auf dieser neuen Grundlage sollen nun die Hebesätze so ausgestaltet werden, dass die Reform in ihrer Auswirkung aufkommensneutral ist.

Dies bedeutet, dass die Stadt Ratingen insgesamt nicht mehr und nicht weniger einnehmen soll als ohne Reform. Es ist jedoch klar, dass es durch die neue Bewertungsmethode zu Verschiebungen im konkreten Fall kommt – und zwar zunächst ganz grundsätzlich so, dass bei gleichem Hebesatz in Zukunft für Gewerbegrundstücke eher weniger und für Wohngrundstücke eher mehr bezahlt werden muss.

Land NRW ermöglicht Differenzierung

Das Land NRW überlässt es den einzelnen Städten und Gemeinden, ob sie an dieser Stelle korrigierend eingreifen, und es räumt ihnen die Möglichkeit ein, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Für die Stadtverwaltung ist diese Differenzierung mit erheblichem Aufwand verbunden.

Gerechtigkeit im Vordergrund

Gleichwohl will der Rat der Stadt diesen Weg aus Gründen der Gerechtigkeit gehen. Auch damit kann jedoch nicht verhindert werden, dass einige Eigentümer mehr als früher und andere weniger zahlen werden. Es gilt die Faustregel: Je wertvoller das Grundstück, desto höher die Steuer.

Die Stadt Ratingen will damit sicherstellen, dass die Grundsteuer fair und gerecht verteilt wird. Der Rat hat sich für eine differenzierte Lösung entschieden, um die Lasten gerechter zu verteilen und die Auswirkungen der Reform auf die Bürger zu minimieren.

Udo Müller

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