Wann Behörden die Identität von Autofahrern mittels Google-Überwachung ermitteln müssen

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Wann Behörden die Identität von Autofahrern mittels Google-Überwachung ermitteln müssen

In Deutschland gibt es eine kontinuierliche Debatte über die Zulässigkeit der Verwendung von Google-Daten durch die Behörden, um die Identität von Autofahrern zu ermitteln. Laut einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Behörden bestimmte Kriterien erfüllen, bevor sie auf die Daten von Google zugreifen können. Demnach müssen sie nachweisen, dass die Überwachung erforderlich ist, um eine konkrete Straftat aufzuklären. In diesem Artikel werden wir die Einzelheiten des Urteils und die Folgen für die Verkehrssicherheit näher betrachten.

Behörden müssen Identität von Autofahrern ermitteln: Ein Google-Suchen reicht oft aus

In Deutschland droht Autofahrern, die Verkehrsverstöße begehen, nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter, wenn die zuständige Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann. Doch eine einfache Google-Bildersuche kann ausreichend sein, um die Identität des Fahrers zu ermitteln.

Nach Verkehrsverstoß: Behörden müssen alle Ermittlungsschritte ausführen, auch eine einfache Google-Suche

Nach Verkehrsverstoß: Behörden müssen alle Ermittlungsschritte ausführen, auch eine einfache Google-Suche

Ein Autofahrer begeht einen Verkehrsverstoß – doch wer genau der Übeltäter am Steuer war, lässt sich manchmal innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermitteln oder identifizieren. Dann könnte zwar vom Bußgeld selbst abgesehen werden, aber eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter drohen.

Diese Auflage ist aber hinfällig, wenn die zuständige Behörde zuvor nicht alle zumutbaren Ermittlungsschritte zur Identifizierung des Fahrers ausgeschöpft hat. Dazu kann auch eine einfache Google-Bildersuche gehören. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, auf das der ADAC aufmerksam macht (Az.: 37 K 11/23).

Fahrtenbuchauflage folgt auf erfolglose Fahrerermittlung

Im konkreten Fall fuhr jemand mit einem Firmenauto rund 30 km/h schneller als erlaubt. Dem Geschäftsführer der Firma wurde ein Anhörungsbogen dazu übermittelt. Seine Reaktion: Er machte zum Fahrer keinerlei Angaben und bestritt zudem das Vergehen, weil er daran zweifelte, dass die Messung korrekt war.

Auch weitere Anhörungsversuche blieben laut ADAC ohne Erfolg, sodass am Ende das Verfahren eingestellt wurde. Der Firma als Halterin wurde eine Fahrtenbuchauflage auferlegt. Dagegen legte der Geschäftsführer Widerspruch ein: Die Messung sei nicht verwertbar gewesen. Da die Behörde das anders sah, ging die Sache vor Gericht.

Das Gericht urteilte im Sinne des Geschäftsführers, wertete die Fahrtenbuchauflage als nicht rechtmäßig und hob sie auf. Es ging zwar von einem erheblichen Verkehrsverstoß aus, doch in diesem Fall wäre es gar nicht darauf angekommen.

Nach Ansicht des Gerichts hat die Behörde nicht alle zumutbaren Schritte bei der Ermittlung der Fahreridentität ausgeschöpft. So hatten der Behörde sowohl ein „brauchbares“ Foto des Fahrers als auch die Daten des Halters vorgelegen. Mit diesen Beweisen erachtete es das Gericht als unschwer, mithilfe einer Google-Suche den Fahrer zu ermitteln.

Denn der Richter selbst konnte über eine entsprechende Suche den Geschäftsführer als Fahrer ermitteln, heißt es im Urteil. Eine solche Recherche ist laut Gericht jeder Behörde möglich – ohne unzumutbaren Aufwand oder Spezialwissen. Obendrein sei das auch datenschutzrechtlich kein Problem gewesen.

Der Fall zeigt, dass Behörden alle möglichen Schritte unternehmen müssen, um die Identität eines Autofahrers zu ermitteln, einschließlich einer einfachen Google-Suche. Nur wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann eine Fahrtenbuchauflage rechtmäßig sein.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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