Telekom verliert vor Gericht - Auseinandersetzung um Internet-Leerrohre

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Telekom verliert vor Gericht - Auseinandersetzung um Internet-Leerrohre

Die Deutsche Telekom hat in einem grundsätzlichen Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob die Telekom ihre Internet-Leerrohre anderen Anbietern von Breitband-Internet zugänglich machen muss. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Telekom ihre Infrastruktur offenzulegen hat, um den Wettbewerb im Breitbandmarkt zu fördern. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt und könnte zu einer Verbesserung der Internet-Verfügbarkeit in ländlichen Regionen führen.

Deutsche Telekom verliert vor Gericht: Auseinandersetzung um Internetleerrohre eskaliert

Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte.

Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen. Mit seinem Vorhaben stieß das Düsseldorfer Unternehmen auf Granit, daher schaltete es die Bundesnetzagentur ein. Die gab der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht, woraufhin die Telekom vor Gericht zog.

Das Gericht gab der Deutschen Glasfaser inzwischen seine Entscheidung zugunsten bekannt. Das bedeutet, dass die Telekom den Zugang nun ermöglichen muss. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden, dieses hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

Telekom muss Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz gewähren

Telekom muss Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz gewähren

Die Deutsche Glasfaser begrüßte die Gerichtsentscheidung. Open Access - also der offene Netzzugang - sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen, sagte ein Firmensprecher.

Die Telekom hingegen reagierte mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt - das Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein - bezogen. Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen, sagte eine Telekom-Sprecherin. Das sei ein Eingriff in unser Netzeigentum.

Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen.

Udo Müller

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