Taxi-Unternehmen wie Uber müssen 47 Mietwagen in Düsseldorf stilllegen
In einer überraschenden Entscheidung haben die Behörden in Düsseldorf angeordnet, dass Taxi-Unternehmen wie Uber insgesamt 47 Mietwagen stilllegen müssen. Die Stadtverwaltung begründet diesen Schritt mit Verstößen gegen die geltenden Vorschriften, die von den Unternehmen nicht beachtet wurden. Die betroffenen Fahrzeuge werden ab sofort stillgelegt, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Die Entscheidung wirft Fragen über die Zukunft des Ride-Hailing-Dienstes in der Stadt auf. Wir werden weiterhin über die Entwicklung dieser Geschichte berichten.
Urteil gefällt: Uber und Co müssen Mietwagen in Düsseldorf stilllegen
Die Stadt Düsseldorf hat einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die Mietwagen-Anbieter wie Uber, Bolt und Co. erzielt. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf urteilte am Freitag, dass die Stadt zwei Unternehmen für 47 Wagen rechtmäßig die Genehmigungen entzogen hatte.
Düsseldorf erzielt Erfolg: Konzessionen für Mietwagen-Anbieter wie Uber entzogen
Die Stadt hatte den Mietwagen-Anbietern die Konzessionen für die Chauffeur-Dienste entzogen, nachdem sie sich zwei angekündigten Betriebsprüfungen durch die Stadt widersetzt hatten. Die Unternehmen hatten die städtischen Mitarbeiter nicht in ihre Büro- und Geschäftsräume gelassen und keine betrieblichen Unterlagen vorgelegt.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt dadurch unmöglich kontrollieren konnte, ob die Unternehmen das Personenbeförderungsgesetz einhalten. Damit haben die Mietwagen-Anbieter gegen das Gesetz verstoßen, sodass ihre Konzessionen zum Gelegenheitsverkehr widerrufen werden mussten.
Die Unternehmen müssen den Betrieb der Wagen nun sofort einstellen. Die Stadt nimmt die Anbieter vermehrt unter die Lupe und hat sogar eine Taskforce gegründet, um die Betriebe prüfen zu können.
Die Zahl der Mietwagen mit Chauffeur, die auf Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt unterwegs sind, hat mittlerweile die Taxis überholt. Die Stadt będzie die Anbieter weiterhin streng kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie das Gesetz einhalten.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Mietwagen-Firmen Beschwerde erheben. Über die würde dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.
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