Neuss: IHK ablehnt Forderung nach geringeren Lärmbelästigungen im Hafen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Neuss hat eine Forderung nach geringeren Lärmbelästigungen im Hafen abgelehnt. Die Anliegen der Anwohner, die sich über die lauten Geräusche im Hafen beschwert haben, konnten nicht überzeugen. Die IHK argumentiert, dass die Lärmbelästigungen unvermeidbar seien, da sie direkt mit dem Hafenbetrieb verbunden seien. Die Ablehnung dieser Forderung bedeutet, dass die Lärmschutzmaßnahmen im Hafen nicht verschärft werden müssen. Dieser Entscheidung wird von den Anwohnern mit Kritik und Enttäuschung aufgenommen. Die Frage bleibt, wie die Qualität der Lebensumgebung in Neuss verbessert werden kann, wenn die Lärmbelästigungen im Hafen nicht reduziert werden.
IHK lehnt Forderung nach quieter Hafengebiet ab
Durch erhöhte Anforderungen soll die hohe Lärm-Vorbelastung der benachbarten, östlichen Neusser Innenstadt durch Gewerbelärm im Hafengebiet berücksichtigt werden. Das sieht die Maßnahme 29 im Lärmaktionsplan der Stadt Neuss vor, die am Freitag auf der Tagesordnung des Stadtrates stand.
Doch gegen diesen Passus regte sich bereits im Vorfeld Widerstand. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz schrieb deshalb einen Brief an Bürgermeister Reiner Breuer und die Fraktionsvorsitzenden. Und so stellte die CDU-Fraktion im Rat den Antrag, diese Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ersatzlos zu streichen.
Um was geht es bei M 29?
Bereits jetzt seien emittierende Unternehmen im Hafen durch bestehende Regelungen dazu verpflichtet, schalltechnische Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen. Die zusätzliche Verschärfung dieser Vorgaben würde unverhältnismäßige Belastungen schaffen, ohne dass zwangsläufig ein signifikanter Mehrwert für die Lärmminderung erzielt werde, heißt es in dem Brief.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes enthält eine Verschärfung der Anforderungen. Wörtlich heißt es dort: „Bei Neugenehmigungen, Nutzungs- und Betriebsänderungen sowie bei Betriebserweiterungen müssen die Richtwerte der TA-Lärm an den entscheidenden Immissionsorten im Auswirkungsbereich des Neusser Hafens nicht um 6 dB(A), sondern um 10 dB(A) unterschritten werden. Im begründeten Einzelfall kann von der verschärften Unterschreitung abgewichen werden.“ TA Lärm meint die „Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm“, eine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Kritik an der Maßnahme
Die Bürger müssten vor Lärm geschützt werden, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Allerdings ist die vorgesehene Erhöhung der Anforderungen nicht verhältnismäßig, da sie die ohnehin überstrapazierte Industrie zusätzlich belastet. Und das in einer Zeit, in der sich Unternehmen in einem gewaltigen Transformationsprozess befinden, mit dem zum Teil große Investitionen einhergehen, die nun mit einer weiteren Komponente belastet werden.“
Die für Investitionsvorhaben unabdingbaren Genehmigungsverfahren würden sich verlängern, zusätzliche Gutachterkosten seien zu erwarten und Planungs- sowie Investitionssicherheit gehe verloren. „Dies könnte weitere Wettbewerbsnachteile verursachen, die langfristig Arbeitsplätze gefährden und zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts Neuss führen könnten“, betont Steinmetz.
Und er fügt hinzu: „Die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger bewusst in die unmittelbare Nähe des Hafens gezogen sind, wie im Fall der Wohnbebauung ‚Alte Münsterschule‘, wird nicht berücksichtigt“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer.
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