Neuss: IHK ablehnt Forderung nach geringeren Lärmbelästigungen im Hafen

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Neuss: IHK ablehnt Forderung nach geringeren Lärmbelästigungen im Hafen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Neuss hat eine Forderung nach geringeren Lärmbelästigungen im Hafen abgelehnt. Die Anliegen der Anwohner, die sich über die lauten Geräusche im Hafen beschwert haben, konnten nicht überzeugen. Die IHK argumentiert, dass die Lärmbelästigungen unvermeidbar seien, da sie direkt mit dem Hafenbetrieb verbunden seien. Die Ablehnung dieser Forderung bedeutet, dass die Lärmschutzmaßnahmen im Hafen nicht verschärft werden müssen. Dieser Entscheidung wird von den Anwohnern mit Kritik und Enttäuschung aufgenommen. Die Frage bleibt, wie die Qualität der Lebensumgebung in Neuss verbessert werden kann, wenn die Lärmbelästigungen im Hafen nicht reduziert werden.

IHK lehnt Forderung nach quieter Hafengebiet ab

Durch erhöhte Anforderungen soll die hohe Lärm-Vorbelastung der benachbarten, östlichen Neusser Innenstadt durch Gewerbelärm im Hafengebiet berücksichtigt werden. Das sieht die Maßnahme 29 im Lärmaktionsplan der Stadt Neuss vor, die am Freitag auf der Tagesordnung des Stadtrates stand.

Doch gegen diesen Passus regte sich bereits im Vorfeld Widerstand. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz schrieb deshalb einen Brief an Bürgermeister Reiner Breuer und die Fraktionsvorsitzenden. Und so stellte die CDU-Fraktion im Rat den Antrag, diese Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ersatzlos zu streichen.

Um was geht es bei M 29?