Gerichtsentscheid in Krefeld: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Messerstich (Literal translation: Court decision in Krefeld: 1000 euros in damages after

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Gerichtsentscheid in Krefeld: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Messerstich

In einer überraschenden Entscheidung des Amtsgerichts Krefeld wurde einem Opfer eines Messerangriffs ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil fiel nach einem Vorfall in der Stadt, bei dem ein Mann von einem unbekannten Täter mit einem Messer angegriffen wurde. Die Richter sahen es als geeignet, dem Opfer eine Entschädigung für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden zuzuweisen. Die Entscheidung des Gerichts in Krefeld hat nun Weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle in der Zukunft.

Urteil in Krefeld: Euro Schmerzensgeld nach Messerstich

Urteil in Krefeld: Euro Schmerzensgeld nach Messerstich

Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel am Montag das Urteil gegen einen 41-jährigen Krefelder, dem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden war. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.

Zudem muss er dem Geschädigten 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, in monatlichen Raten à 50 Euro.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der nun Verurteilte im November 2022 an der Kreuzung Schwertstraße/Vereinsstraße einem anderen Mann ein Messer in den Rücken gestochen hatte. Der Geschädigte erlitt dadurch eine Schnittwunde, die zur Folge hatte, dass Blut in Bauch, Brustraum und Lunge floss.

Der Angegriffene kam daraufhin ins Krankenhaus, lag dort kurzzeitig auf der Intensivstation und konnte dann in die Normalstation verlegt werden. Insgesamt verbrachte er etwa eine Woche im Hospital.

Der Mann auf der Anklagebank hatte die Tat bestritten: „Ich war das nicht“, meinte er. Er sei gar nicht in Tatortnähe gewesen. Er habe den Abend mit weiteren Bekannten bei einem Freund verbracht. Den Geschädigten „kenne ich nur flüchtig“. Warum der Mann ihn beschuldige, wisse er nicht.

Der Geschädigte, ein 31-jähriger Krefelder, sagte im Zeugenstand ebenfalls aus, den 41-Jährigen nicht besonders gut zu kennen. Trotzdem habe er diesem aber „einige Zeit vor dem Vorfall“ Geld geliehen, konkret eine dreistellige Summe. Diese sollte er, so versprach es der nun Verurteilte, innerhalb von ein bis zwei Wochen zurückbekommen.

„Das klappte aber nicht. Bevor es zu dem Messerstich kam, sprach ich ihn ein paar Mal darauf an“, ergänzte der Geschädigte. Warum der Mann die Tat leugne, wisse er nicht, meinte der Zeuge, er sei jedenfalls „definitiv der Täter gewesen“.

Ein 37-Jähriger sagte aus, dass der 31-Jährige ihn an jenem Novemberabend besucht habe. Dann sei er „für kurze Zeit raus gegangen und anschließend verletzt zurückgekehrt“. Was ihm genau passiert sei, habe er nicht gesagt. „Ich forderte einen Krankenwagen an“, sagte der Zeuge.

Ein weiterer Mann erklärte, der Beschuldigte habe sich am Tatabend in seiner Wohnung aufgehalten. Die Richterin fragte ihn daraufhin, ob er sich auch wirklich sicher sei, dass der 41-Jährige an genau diesem Novembertag bei ihm gewesen sei. Doch, das müsse hinkommen, erwiderte der Zeuge.

Die Richterin erläuterte in ihrer Urteilsbegründung, dass sie die Aussage des Geschädigten glaubhaft finde, da er den Angriff detailliert und emotional geschildert habe. Zudem sei auch ein Motiv vorhanden, nämlich Streit um Geld. Eine Bewährungsstrafe halte sie dennoch für angemessen, da der 41-Jährige vor der Tat noch nie straffällig geworden sei und der Vorfall zudem länger zurückliege.

Udo Schmid

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