Gericht in Düsseldorf verhängt Geldstrafe gegen ehemaligen Kölner Justizangestellten wegen Versteckung von Akten

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Gericht in Düsseldorf verhängt Geldstrafe gegen ehemaligen Kölner Justizangestellten wegen Versteckung von Akten

Ein bedeutendes Urteil ist in Düsseldorf gefällt worden. Ein ehemaliger Kölner Justizangestellter muss sich wegen Versteckung von Akten verantworten. Das Gericht in Düsseldorf hat gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe verhängt. Die Entscheidung des Gerichts folgt einer umfassenden Untersuchung, die aufgedeckt hat, dass der ehemalige Justizangestellte wichtige Dokumente illegal zurückgehalten hat. Durch diese Handlung hat er versucht, die Justiz zu behindern und die Wahrheit zu vertuschen. Die Verhängung der Geldstrafe ist ein wichtiger Schritt, um die Integrität der Justiz zu wahren und die Vertrauenswürdigkeit der Institutionen zu stärken.

Gericht verurteilt ehemalige Justizangestellte wegen Versteckung von Akten

Gericht verurteilt ehemalige Justizangestellte wegen Versteckung von Akten

Ein ehemalige Justizangestellte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde am Montag (15. Juli 2024) vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wegen Verwahrungsbruchs und Strafvereitelung im Amt in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Die 46-jährige Frau aus Köln muss eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen, weil sie über Monate hinweg Hunderte Akten versteckt oder Wiedervorlagefristen eigenmächtig verlängert hat. Der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro, was über die vom Staatsanwalt beantragte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 3.600 Euro, hinausgeht.

Zur Begründung nannte der Richter generalpräventive Aspekte und dass es in zwei Fällen nicht nur bloße Strafvereitlung, sondern Strafvereitelung im Amt gewesen sei. Die Frau war seit Dezember 2021 als Servicekraft in einer Geschäftsstelle der Düsseldorfer Anklagebehörde eingesetzt, die vor allem Jugendstrafsachen und Sexualdelikte bearbeitet.

In der Zeit zwischen November 2022 und Juli 2023 legte sie 112 Akten den Anklägern zu spät oder gar nicht vor. Als Folge ihres Tuns wurde ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erheblich verzögert und in einem Fall von Kinderpornografie die Strafverfolgung wegen Verjährung sogar ganz vereitelt.

Die Angeklagte gab an, sie sei völlig überfordert gewesen und habe Hilfe nicht gebeten. „Ich habe immer alles alleine gemacht.“

Die Frau war vor einem Jahr von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fristlos entlassen worden, nachdem die Fälle bekannt wurden. Staatsanwalt Thomas Tupait betonte, dass die Angeklagte bereits bei der Polizei alles gestanden habe und dass sie offensichtlich nur aus Überforderung so gehandelt habe und nicht aus persönlichen Gründen Strafen vereiteln wollen.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung zur Strafe ab. Die Angeklagte, die heute ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, akzeptierte die Strafe.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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