Explosions von Pägen: Was sagen Völkerrechtler zu Angriffen im Libanon?

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Explosions von Pägen: Was sagen Völkerrechtler zu Angriffen im Libanon?

In den letzten Tagen haben Explosionen von Pägen im Libanon für Angst und Unsicherheit gesorgt. Die Angriffe haben viele Fragen aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf die Völkerrechtslage. Experten aus dem Bereich des Völkerrechts haben sich zu den jüngsten Ereignissen geäußert und ihre Meinungen zu den Folgen der Angriffe im Libanon geteilt. In diesem Artikel werden wir die Aussagen der Völkerrechtler näher betrachten und analysieren, was sie über die Zulässigkeit der Angriffe und die möglichen Konsequenzen sagen.

Israel verdächtigt: Experten sprechen von Kriegsverbrechen nach Pager-Explosionen im Libanon

Die gleichzeitigen Pager- und Funkgeräte-Explosionen im Libanon deuten auf einen gezielten Anschlag hin. Dahinter wird Israel vermutet. Für Völkerrechtler Andrew Clapham von der Genfer Universität Graduate Institute gibt es keinen Zweifel, dass dieser Angriff gegen das internationale Recht verstößt. Er nannte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur Kriegsverbrechen.

Sprengfallen, also an sich harmlose Objekte, die als Waffe präpariert sind, sind international verboten. Israel ist Mitglied des Vertrags „Protokoll über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes von Minen, Sprengfallen oder anderen Vorrichtungen“. Es handelt sich um das zweite Protokoll zur UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW). In dem Text heißt es: „Es ist unter allen Umständen verboten, Waffen, auf die dieser Artikel Anwendung findet, entweder zum Angriff, zur Verteidigung oder als Vergeltungsmaßnahme gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen einzelne Zivilpersonen zu richten.“

Unabhängig davon würde der Einsatz solcher Waffen auch gegen die Genfer Konventionen verstoßen, sagte Clapham. Sie bilden den Kern des humanitären Völkerrechts und sollen Personen schützen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen. Die Pager oder Funkgeräte explodierten bei zahlreichen Menschen.

Völkerrechtler warnen vor Verletzung des humanitären Völkerrechts durch Israel

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Der Einsatz von Sprengfallen würde auch gegen die Genfer Konventionen verstoßen, sagte Clapham. Er verwies auf einen internationalen Vertrag, der es verbietet, Sprengfallen einzusetzen. Israel ist Mitglied des Vertrags. Die Pager oder Funkgeräte explodierten bei zahlreichen Menschen.

„Wenn diese Sprengfallen eingesetzt wurden gegen Diplomaten, Journalisten oder Politiker, oder Leute, die keine Kämpfer sind, dann ist das ein direkter Angriff auf einen Zivilisten, und das wäre ein Kriegsverbrechen“, sagte Clapham. „Es war auch vorhersehbar, dass bei solchen Explosionen Unbeteiligte zu Schaden kommen“, sagte er. „Der militärische Nutzen steht damit in keinem Verhältnis zum möglichen zivilen Schaden.“

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen in der Schweiz, äußerte sich jedoch skeptisch. Gewalt war zielgerichtet. „Eine erste Frage ist, ob der Schlagabtausch zwischen Israel und der Hizbollah in Libanon mittlerweile als ein bewaffneter Konflikt zu qualifizieren ist oder nicht. Ich würde sagen: ja“, sagte er. „Feindliche Kämpfer und militärisch genutzte Kommunikationssysteme sind dann auch legale Ziele. Wenn es wirklich nur Angehörige der Hisbollah waren, die diese Pager und Funkgeräte hatten, wäre die Ausübung der Gewalt sehr zielgerichtet gewesen, mehr, als es mit anderen Waffen unter Umständen möglich gewesen wäre.“

In bewaffneten Konflikten müsse bei Angriffen immer die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit geprüft werden. „Wenn bei einer solchen militärischen Maßnahme nicht nur die gesamte Kommunikationsstruktur des Gegners ausgelöscht wird, sondern auch eine große Zahl von Kämpfern, dann kommt man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Schluss, dass sie unter dem humanitären Völkerrecht rechtmäßig ist“, sagte Burri. „Nach meiner Einschätzung lässt das anwendbare humanitäre Völkerrecht auch einen gewissen, wenn auch beschränkten, Spielraum für den Einsatz von booby-traps, also von Sprengfallen, zu.“

Deswegen sei nicht so klar, ob die Verwendung in diesem Fall rechtswidrig war.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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