BGH: Entscheidung gegen ehemalige KZ-Sekretärin fällt erst im August

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BGH: Entscheidung gegen ehemalige KZ-Sekretärin fällt erst im August

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin erst im August verkündet wird. Die 96-jährige Angeklagte war im Konzentrationslager Stutthof tätig und wird beschuldigt, an der Ermordung von Tausenden von Menschen mitgewirkt zu haben. Das Verfahren gegen die Frau, die sich seit Jahren wegen gesundheitlicher Probleme inhaftiert befindet, wird nun bis zum kommenden Monat verschoben. Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Nationalsozialistischen Verbrechen. Die Welt beobachtet mit Spannung, wie der Prozess weitergeht und ob die Angeklagte tatsächlich verurteilt wird.

BGH verhandelt gegen ehemalige KZ-Sekretärin

BGH verhandelt gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig den Fall einer 2022 verurteilten ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verhandelt. Die heute 98-Jährige hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt.

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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes wollte nach Angaben des BGH in Karlsruhe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord klären. Laut Generalbundesanwalt wirft die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen ist.

Die Angeklagte war von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.

Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.

Die Entscheidung soll am 6. oder am 20. August verkündet werden (5 StR 326/23).

Die Frau war im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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