Festivität und Flohmarkt in Wermelskirchen - Waffenverbotszone angelegt

Index

Festivität und Flohmarkt in Wermelskirchen - Waffenverbotszone angelegt

Am kommenden Wochenende findet in Wermelskirchen ein großes Festivität statt, das die gesamte Stadtbevölkerung einlädt, sich zu treffen und zu feiern. Highlight des Events ist der Flohmarkt, auf dem Besucher nach Herzenslust stöbern und schätzenswerte Funde machen können. Doch diesmal gibt es eine wichtige Neuerung: die Stadtverwaltung hat beschlossen, eine Waffenverbotszone anzulegen, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Festivität zu einer friedlichen und unbeschwerten Feier wird.

Waffenverbotszone in Wermelskirchen: Festivität und Flohmarkt unter strenger Sicherheitsüberwachung

Waffenverbotszone in Wermelskirchen: Festivität und Flohmarkt unter strenger Sicherheitsüberwachung

Die Stadt Wermelskirchen hat am Matinee-Vormittag eine Waffenverbotszone eingerichtet. Dies teilte die Verwaltung etwa eine Stunde nach Inkrafttreten mit. Die Waffenverbotszone gilt bis Dienstagmorgen, 27. August, 3 Uhr.

„Die Waffenverbotszone gilt für den gesamten Kirmesbereich in der Innenstadt von Wermelskirchen“, erläutert das Ordnungsamt. Das bedeutet: Der Geltungsbereich der Waffenverbotszone umfasst die gesamte Fläche der Wermelskirchener Kirmes, des Krammarktes sowie den Bereich der Kattwinkelschen Fabrik und aller von dort öffentlich zugänglichen Flächen.

Das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich und in dem Gültigkeitszeitraum aufhalten oder diesen Bereich betreten.

Kein Messer-Verkauf auf Krammarkt bis Kirmes-Ende. Laut der Verfügung ist in dem gesamten Zeitraum untersagt, jegliche Art von gefährlichen Gegenständen bei sich zu tragen. Als „gefährlich“ gelten laut Ordnungsamt in diesem Fall Gegenstände, die maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit in der Lage sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Verboten sind insbesondere:

  • Feuerwaffen aller Art, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Bolzenschussgeräte, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte Ball Bearing Guns
  • Feuerwerkskörper
  • Distanzelektroimpulsgeräte (Taser, Elektroschockgeräte) und Betäubungsstäbe
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile
  • Schleudern und Katapulte
  • handlungsunfähig machende oder die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier-) Abwehrsprays
  • spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich Messer aller Art, mit Ausnahme solcher Messer, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit nicht geeignet sind, erhebliche Verletzungen beizufügen (beispielsweise Plastik-, Tafel- oder Holzmesser)
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
  • Teppichmesser (Cutter)
  • sonstige Werkzeuge, die geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen
  • Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich Baseball- und Softballschläger, Knüppel, Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe, Kampfsportgeräte, Wurfsterne, Schleudern und Katapulte oder Brecheisen

Vom Mitführverbot sind ausgenommen: Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Zoll, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, kommunale Ordnungsdienste, Mitarbeiter anderer Sicherheitsdienste, Mitarbeiter von Geld- und Warentransporten im Rahmen ihrer jeweils dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel. Außerdem Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte, sofern die Werkzeuge zur Erfüllung eines konkreten Auftrages benötigt werden. Das gilt auch für Gastronomieunternehmen.

„Wir wollen die Angst nicht gewinnen lassen“, sagt die Stadtverwaltung. Die Kirmes in Wermelskirchen setzt ein Signal gegen Gewalt und will die Menschen in der Stadt sicher und angstfrei feiern lassen.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up