Zoll Krefeld: Lastwagenfahrer ohne Arbeitsgenehmigung auf der Straße
In einem einschneidenden Ereignis in der Nähe von Krefeld hat der Zoll einen Lastwagenfahrer kontrolliert, der ohne gültige Arbeitsgenehmigung unterwegs war. Der Fahrer, der aus einem osteuropäischen Land stammte, wurde bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn von den Beamten des Zolls Krefeld gestoppt. Eine gründliche Überprüfung seiner Papiere ergab, dass er keine erforderliche Arbeitserlaubnis besaß, um in Deutschland tätig zu sein. Der Lastwagenfahrer musste daraufhin sein Fahrzeug stehen lassen und wurde zur Vernehmung mitgenommen. Die Ermittlungen laufen derzeit noch.
Zollfahndung Krefeld: Einsatzkräfte nehmen usbekischen Lkw-Fahrer fest
Am vorherigen Tag wurden Einsatzkräfte des Krefelder Zolls aktiv und leiteten ein Verfahren gegen einen usbekischen Lkw-Fahrer ein. Der Grund: der Verdacht des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis.
Die Geschichte begann, als der Verkehrsdienst der Polizei eine gezielte Überwachung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw durchführte. Dabei wurde der usbekische Fahrer eines 18-Tonners angehalten. Der Mann legte den Beamten einen usbekischen Ausweis, einen lettischen Führerschein und einen befristeten lettischen Aufenthaltstitel vor.
Das Problem: Der usbekische Staatsbürger benötigt für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Der usbekische Fahrer hatte jedoch keinen Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt.
Auf Befragen gab der Fahrzeuglenker an, einen gewerblichen Gütertransport durchzuführen. Aufgrund der Konstellation ergab sich der Anfangsverdacht für Straftaten. Zuständigkeitshalber wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld verständigt, der Tatverdächtige festgenommen und an den Zoll übergeben.
Hintergrund
Fakt ist: Usbekische Staatsbürger benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich.
Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits am 5. August waren den Einsatzkräften zwei Männer aus Zentralasien ins Netz gegangen, die ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit einem Lkw gewerbliche Transporte ausübten. Ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Fällen war den ersten Erkenntnissen nach jedoch nicht ersichtlich.
„Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Krefeld zu den weiteren Hintergründen dauern in beiden Fällen an“, teilte ein Sprecher der Behörde mit.
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