Dresden: Prozess um den Honig-Streit - Böhmermann verliert erneut
Im Rahmen eines spektakulären Prozesses in Dresden hat sich ein weiterer Akt im Honig-Streit abgespielt. Der sächsische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil den Satiriker Jan Böhmermann erneut zur Verantwortung gezogen. Der Prozess, der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt hat, drehte sich um die Frage, ob Böhmermann mit seinen Äußerungen gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat. Nachdem Böhmermann bereits im Jahr 2016 wegen Beleidigung verurteilt wurde, hat das Gericht nun erneut geurteilt, dass der Satiriker seine Äußerungen zurücknehmen muss.
Böhmermann verliert erneut: OLG Dresden wies Berufung gegen Urteil zurück
Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im sogennanten Honig-Streit ein weiteres Mal. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) wies die Berufung in einem Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück.
Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung ZDF Magazin Royal vorgeführt.
Honig-Streit mit Jan Böhmermann geht in die nächste Runde
Der Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung ZDF Magazin Royale vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als Beewashing - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts.
Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die Beklagter in den Verfahren war. Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem Beewashing-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt zeigte.
Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein Ereignis der Zeitgeschichte und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.
Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang verbotenen Honig wieder im Online-Shop anbieten. Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
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