Verurteilte Holocaust-Leugnerin Haverbeck beantragt Revision

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Verurteilte Holocaust-Leugnerin Haverbeck beantragt Revision

In einem erneuten Versuch, ihre Strafe zu umgehen, hat die verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck einen Antrag auf Revision gestellt. Die 92-jährige Haverbeck war im Jahr 2017 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Revision soll nun die Rechtskräftigkeit des Urteils in Frage stellen. Haverbeck, die sich selbst als Rechtshistorikerin bezeichnet, hatte in der Vergangenheit wiederholt die Existenz von Konzentrationslagern und Gaskammern geleugnet und damit gegen das deutsche Verbot der Holocaust-Leugnung verstoßen. Der Fall Haverbeck wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, rechtsradikale und antisemitische Tendenzen in Deutschland zu bekämpfen.

Haverbeck beantragt Revision nach Verurteilung: Holocaust-Leugnerin will Rechtskräftigkeit des Urteils überprüfen

Nach der Verurteilung der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das heißt also, dass das Verfahren nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Haverbeck fordert Revision: Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck will das Urteil in Hamburg anfechten

Haverbeck fordert Revision: Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck will das Urteil in Hamburg anfechten

Mehr als ein Jahr Haft für Holocaust-Leugnerin Haverbeck. Das Urteil in Hamburg lautet auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden, trat die Haft aber bislang nicht an.

Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins Panorama verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.

Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Haverbeck war bereits mehrfach verurteilt worden. Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess am Landgericht kam es in der Hansestadt aber erst neun Jahre später.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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