Umlaufzeit für NRW: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine erneuern

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Umlaufzeit für NRW: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine erneuern

Ab sofort gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine neue Umlaufzeit für Führerscheine. Diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 ihren Führerschein erworben haben, müssen ihn binnen eines bestimmten Zeitraums erneuern. Die Verkehrssicherheit steht im Vordergrund dieser Maßnahme, die von der Landesregierung von NRW initiiert wurde. Durch die Erneuerung der Führerscheine soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Wir informieren Sie über die genauen Jahrgänge, die betroffen sind, und die Vorgaben, die sie erfüllen müssen, um ihren Führerschein erfolgreich zu erneuern.

Umlaufzeit für NRW: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine erneuern

Führerscheine sollen künftig europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, sollen deshalb ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Das betrifft neben Pkw-Führerscheinen auch die für Motorräder.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

„Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Aber je nach Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher:

  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
  • 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Mit dem Führerschein-Umtausch-Rechner des ADAC können Sie ihr Umtauschdatum außerdem berechnen lassen. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments vor dem entsprechenden Fristende ist jederzeit möglich.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen daher trotz verstrichener Umtauschfrist weiter gefahren werden. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro beglichen werden muss.

Wer ist für den Umtausch zuständig?

Wer ist für den Umtausch zuständig?

Um lange Wartezeiten und überforderte Behörden zu vermeiden, wird die Reihenfolge des Führerscheinumtausches in ganz Deutschland von einem gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplan geregelt. Zuständig für den Austausch ist jedoch die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Das Bundesverkehrsministerium rät, sich frühzeitig für einen Termin mit der Behörde in Verbindung zu setzen.

Was brauche ich für den Umtausch?

Was brauche ich für den Umtausch?

Um den Umtausch möglichst reibungslos vonstattengehen zu lassen, sollte man auch die benötigten Dokumente bereithalten. Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein (wird mit dem Erhalt des neuen entwertet)

Die allermeisten Menschen werden indes nicht dort wohnen, wo sie ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. In diesem Fall muss man sich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ besorgen. Diese wird von der Behörde ausgestellt, die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt hat. Das Dokument kann per Post, telefonisch oder online beantragt und der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde zugeschickt werden.

Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?

Die Fristen gelten für ganz Deutschland und somit auch für Nordrhein-Westfalen. Vor Ablauf der Frist sollten Sie sich um einen Termin bei der örtlichen Behörde kümmern. In Düsseldorf kann man den Antrag beispielsweise auch einfach online stellen. Auf der Seite der Stadt Düsseldorf finden Sie alle Informationen dazu.

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Je nach Behörde können Kosten hinzukommen.

Muss man die Fahrprüfung wiederholen?

Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden. Diese bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Eine Fahrprüfung muss auch dann nicht wiederholt werden.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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