Steuererklärung 2023 muss nun eingereicht werden - acht wichtige Tipps für eine reibungslose Fertigstellung

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Steuererklärung 2023 muss nun eingereicht werden - acht wichtige Tipps für eine reibungslose Fertigstellung

Die Steuererklärung 2023 ist jetzt fällig und muss innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden. Die meisten Arbeitnehmer und Selbstständigen sind verpflichtet, ihre Steuern zu erklären und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Um eine reibungslose Fertigstellung sicherzustellen, haben wir acht wichtige Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, die Steuererklärung erfolgreich abzuschließen. Von der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen bis hin zur Überprüfung der Angaben werden wir Ihnen Schritt für Schritt durch den Prozess führen. Lernen Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung 2023 schnell und fehlerfrei einreichen können.

Steuererklärung: Achtung, die Frist läuft ab!

Bis zum 2. September müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Nur diejenigen, die das über einen Steuerberater erledigen lassen, haben bis Sommer 2025 Zeit.

Tipps für eine reibungslose Steuererklärung: Was Sie wissen müssen

Tipps für eine reibungslose Steuererklärung: Was Sie wissen müssen

Material sichten: Normalerweise müssen zwar keine Belege bei einer Steuererklärung abgegeben werden, aber das Ausfüllen in letzter Minute kann nur gelingen, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) empfiehlt, bei wichtigen neuen Vorgängen die Unterlagen direkt beizugeben. Das kann sein, wenn ein Bürger eine Behinderung angibt oder wenn aus beruflichem Grund eine doppelte Haushaltsführung nötig wird.

Info-Kriminelle wollen Daten abgreifen: E-Mails In jüngster Zeit häufen sich betrügerische Nachrichten, die den Anschein erwecken, vom Portal Elster, dem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Ziel: Kriminelle wollen an persönliche Daten wie Log-in-Informationen sowie Bank- oder Kreditkartendaten gelangen.

Steuererklärung: Worauf Sie achten müssen, damit Sie keine Strafe zahlen

Eventuell Verlängerungsantrag stellen: Wem die Zeit fehlt oder wer noch auf wichtige Unterlagen wartet, kann eine Fristverlängerung beantragen. Die Oberfinanzdirektion NRW (OFD) erklärt dazu: „Eine Verlängerung der Abgabefrist kommt lediglich in Ausnahmefällen in Betracht. Erforderlich ist ein begründeter Antrag bei dem zuständigen Finanzamt.“

Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer vom Bund der Steuerzahler NRW, weist darauf hin, es könne für jeden angebrochenen Monat Verspätung mindestens 25 Euro Zuschlag geben. Darauf würde zwar immer wieder verzichtet, wenn es sich nur um eine sehr kurze Zeit gehe, aber ansonsten sollte die Fristverlängerung erbeten werden.

Antrag digital stellen: Die OFD rät dazu, die Steuererklärung digital über das Elster-System abzugeben, das mit vielen kommerziellen Steuerprogrammen verkoppelt ist. Man solle die Funktion „Vorausgefüllte Steuererklärung“ nutzen. Dann werden über Elster Lohnsteuerbescheinigungen sowie Daten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung automatisch in die Erklärung übertragen.

Spenden angeben: Bis 300 Euro genügt ein einfacher Nachweis wie ein Kontoauszug. Eventuell kann auch der Wert von Sachspenden gemeldet werden. Zahlungen für Berufsverbände oder Gewerkschaften gehören zu den Werbungskosten und können ebenfalls geltend gemacht werden.

Arbeitsmittel anmelden: Beruflich bedingte Käufe von Geräten lassen sich geltend machen. Das gilt für Computer, Druckerkartuschen oder einen Bürostuhl ebenso eventuell für Literatur. Kosten für Mobiltelefon und Online-Anschlüsse lassen sich zu 20 Prozent angeben, sofern sie beruflich mitgenutzt werden.

Gesundheitsausgaben berücksichtigen: Bürger können die Ausgaben für einen Arztbesuch, eine neue Brille oder auch Medikamente als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, eventuell auch notwendige Umbauten in einer Wohnung wegen einer Behinderung. Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ist aber der selbst zu tragende Eigenanteil verschieden hoch.

Kinderbetreuung: Das Finanzamt akzeptiert für Kinder unter 14 Jahren zwei Drittel der Kosten einer Betreuung, maximal 4000 Euro pro Kind. Die Zahlungen müssen belegt werden.

Homeoffice: Seit Corona liegt das Heimbüro im Trend, aber die steuerlichen Regeln für 2023 wurden geändert. Beschäftigte können am Tag sechs Euro ohne Nachweis von der Steuer absetzen – auch dann, wenn sie kein Extra-Arbeitszimmer haben. Das geht an bis zu 210 Tagen im Jahr. 2022 gab es die Pauschale nur für 120 Tage. Die Homeoffice-Pauschale kann auch abgesetzt werden, wenn am gleichen Tag ein Kundentermin war.

Udo Müller

Als Experte und leidenschaftlicher Autor auf Uslar Hier, der nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, bin ich Udo stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Artikel sind fundiert recherchiert und bieten dem Leser einen umfassenden Überblick über aktuelle Geschehnisse. Meine Leidenschaft für den Journalismus spiegelt sich in jedem meiner Beiträge wider, und ich strebe danach, unseren Lesern stets relevante und informative Inhalte zu liefern. Mit Uslar Hier haben Sie einen verlässlichen Begleiter für die tägliche Nachrichtenberichterstattung.

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