Schatten über den Wegen: Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
In einem wichtigen Schritt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz gegen Gehsteigbelästigung verabschiedet. Ab sofort sollen Personen, die andere auf Fußwegen belästigen oder behindern, mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden. Laut dem neuen Gesetz soll die Sicherheit der Fußgänger auf den Straßen Deutschlands erhöht werden. Die Polizei wird nun stärker unterstützt, um gegen solche Verstöße vorzugehen. Dieses Gesetz wird als wichtiger Meilenstein in der Kriminalprävention gesehen und soll dazu beitragen, dass die Menschen sich auf den Straßen Deutschlands sicherer fühlen.
Schutz für Schwangere: Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
Ein neues Gesetz soll Schwangere künftig besser vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen schützen. Eine entsprechende Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschloss der Bundestag am Freitag.
Neues Gesetz soll Schwangere vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen schützen
Das Gesetz sieht vor, dass aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen, künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden.
Gehsteigbelästigung soll künftig teuer werden. Als Gehsteigbelästigung werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen.
In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten.
Kritik an dem Gesetz kam von der Union und der AfD. Eine solche Bannmeile sei unverhältnismäßig, erklärte die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann (CDU). Wenn es eine Belästigung durch Abtreibungsgegner gebe, könne dies vor Ort geregelt werden, dafür brauche es kein neues Bundesgesetz.
Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bemängelte den Begriff Gehsteigbelästigung. Es gehe nur darum, Grundrechte von Christen und Lebensschützern zu schleifen.
Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Abgeordnete aus der Gruppe der Linken bezeichneten den Schritt als notwendig. Schwangere müssten ungehindert Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen erreichen können.
Die Grünen-Abgeordnete Denise Loop betonte zudem, der heutige Beschluss bedeute nicht das Ende für den Einsatz für reproduktive Rechte. Loop: Wir wollen mehr. Sie verwies dabei auf die Debatte über eine Liberalisierung der Abtreibungsfrage in Deutschland.
Dazu hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission im April Empfehlungen vorgelegt.
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