Mettmann: Führerscheinfrei, aber mit Haftbefehlen unterwegs
In der Stadt Mettmann in Nordrhein-Westfalen ist ein skandalöser Fall aufgedeckt worden. Ein Mann, der offiziell führerscheinfrei war, fuhr trotzdem unterwegs und wurde dabei von der Polizei kontrolliert. Doch das war noch nicht das Schlimmste: Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann mit Haftbefehlen belastet war. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, wie es möglich war, dass dieser Mann trotz fehlenden Führerscheins und anhängiger Haftbefehle noch immer frei herumfahren konnte. Die Ermittlungen laufen und die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Ergebnisse.
Polizei stoppt Auto mit nicht angeschnalltem Kind - Fahrer festgenommen wegen offener Haftbefehlen
Ein nicht angeschnalltes Kleinkind in einem Auto führte am Donnerstagmittag zu einer Verkehrskontrolle. Daraus wurden gleich mehrere Ermittlungsverfahren für die Polizeibeamten. Und den 34-jährigen Fahrer nahmen sie auch gleich mit - wegen offener Haftbefehlen.
Gegen 13:05 Uhr stellten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes auf der Düsseldorfer Straße einen Audi fest, in dem eine Frau mit einem Kleinkind auf ihrem Schoß auf dem Rücksitz saß. Die Beamten stoppten das Auto und kontrollierten den Fahrer und die 30-jährige Insassin.
Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass weder das 21 Monate alte Kleinkind in einem notwendigen Kindersitz transportiert worden war, noch dass die 30-jährige Mutter den Anschnallgurt angelegt hatte.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Audi nicht zugelassen war und somit auch kein Versicherungsschutz bestand. Zudem nannte der Fahrer gegenüber den Polizeibeamten falsche Personalien und gab vor, keinerlei Ausweispapiere mit sich zu führen.
Die offenbar zuvor versteckten Ausweispapiere konnten im Rahmen der Durchsuchung aufgefunden werden und bargen eine weitere Überraschung: Gegen den 34-jährigen Mann aus Serbien lagen gleich zwei Haftbefehle vor und er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Der Fahrer wurde daraufhin festgenommen und die Ermittlungen werden weitergeführt.
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