- Krefeld: Türkische Gemeinde setzt Berufungsverfahren nach Raserurteil in Gang
- Krefeld: Türkische Gemeinde reagiert auf Berufungsverfahren nach Raser-Urteil
- Das Urteil hatte eine Welle der Empörung ausgelöst
- Die Türkische Union plant eine Demonstration
- Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt
Krefeld: Türkische Gemeinde setzt Berufungsverfahren nach Raserurteil in Gang
Die türkische Gemeinde in Krefeld hat sich entschieden, gegen das Raserurteil Berufung einzulegen. Nachdem der Prozess gegen die beiden jungen Männer, die für den Verkehrsunfall auf der Krefelder Innenstadtstraße verantwortlich waren, abgeschlossen wurde, hat die türkische Gemeinde beschlossen, weitere Schritte zu unternehmen. Das Berufungsverfahren soll klären, ob die Strafen für die beiden Angeklagten angemessen waren. Die türkische Gemeinde fordert eine gerechte Strafe für diejenigen, die durch ihr rücksichtsloses Verhalten ein Menschenleben gefordert haben.
Krefeld: Türkische Gemeinde reagiert auf Berufungsverfahren nach Raser-Urteil
Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Falle des vom Amtsgericht Neuss zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Rasers aus Krefeld in Berufung zu gehen, hat bei der Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung zu einer gemischten Reaktion geführt:
„Auf der einen Seite sind wir nach der Berufung des Staatsanwalts erleichtert, jedoch immer noch über die Entscheidung des Richters irritiert“, teilte die Union in einer Stellungnahme mit. Der 47-Jährige war angetrunken und ohne Führerschein mit Tempo 240 auf der A44 in einen Kleinwagen gerast, bei dem ein Familienvater aus Düsseldorf ums Leben kam.
Das Urteil hatte eine Welle der Empörung ausgelöst
Das Urteil, das vor bald zwei Wochen gesprochen wurde, hatte eine Welle der Empörung ausgelöst: Im März 2023 war der in dem Verfahren angeklagte Krefelder angetrunken und ohne Führerschein mit Tempo 240 auf der A44 in einen Kleinwagen gerast. Darin saß ein Familienvater aus Düsseldorf. Er überlebte den Unfall nicht.
Der 33-Jährige war auf dem Weg vom Fußballtraining in Krefeld nach Hause, er hinterlässt eine Frau und einen inzwischen vierjährigen Sohn. Das Unfallopfer stammte aus Krefeld, ist hier aufgewachsen und war ein Mitglied der muslimischen Gemeinde.
Die Türkische Union plant eine Demonstration
Die Türkische Union reagierte mit einem Aufruf in den sozialen Netzwerken zu einer Demonstration, sollte die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Denn: Es war nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte auffällig geworden war. Bereits drei Jahre zuvor hatte er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.
Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt. Das Gericht indes verurteilte den 47-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung – und zwar nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein.
Als Auflage muss der Mann zudem der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren wurde gegen ihn verhängt. Vor Gericht entschuldige er sich zudem bei der Witwe.
Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt
Dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das spätere Opfer kurz vor der Kollision von einer Autobahn-Abfahrt zurück nach links auf die rechte Spur gezogen war, als die Limousine des Angeklagten heranraste. In Neuss wird derzeit das Urteil schriftlich gefasst.
Die Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Wie das Amtsgericht Neuss auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wird in Neuss derzeit das ausführliche Urteil schriftlich gefasst, „danach wird die Akte an das Landgericht Düsseldorf abgegeben.“
Die Türkische Union sieht zunächst von einer Demonstration ab, betont aber, dass sie den Fall „bis zum letzten Tag des Prozesses und bis zur endgültigen Entscheidung aufmerksam und kritisch begleiten“ wird. „Wir haben Vertrauen in unseren Rechtsstaat und sind zutiefst dankbar für die Unterstützung zahlreicher Anwälte, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben und ihre Expertise zur Verfügung stellen.“
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