Köln: Kein Entschädigungszahlung für verletzten Hobby-Fußballspieler nach starkem Schuss

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Köln: Kein Entschädigungszahlung für verletzten Hobby-Fußballspieler nach starkem Schuss

In einer überraschenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln kürzlich entschieden, dass ein verletzter Hobby-Fußballspieler keine Entschädigungszahlung für seine Verletzungen erhält. Der Spieler war während eines Freundschaftsspiels von einem starken Schuss getroffen worden und hatte sich daraufhin schwer verletzt. Trotz der Schwere der Verletzung hat das Gericht entschieden, dass der Spieler keine Ansprüche auf Schadenersatz hat, da er sich vorsätzlich dem Risiko einer Verletzung ausgesetzt hatte, indem er am Spiel teilnahm.

Köln: Keine Entschädigung für verletzten Hobbyfußballspieler nach starkem Schuss

Köln: Keine Entschädigung für verletzten Hobbyfußballspieler nach starkem Schuss

Das Landgericht Köln hat am Freitag entschieden, dass ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als „sozialübliches Verhalten“ zu werten ist. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.

Im konkreten Fall ging es um eine Fußballpartie unter Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld in Köln im Juni 2021. Der Kläger war dort als Torwart, der Beklagte als Feldspieler aktiv. Beim Aufwärmen vor dem Spiel wurden dabei auch Bälle in Richtung Torwart geschossen.

Der Kläger behauptete, sein Arbeitskollege habe den Ball, wie zuvor angedroht, mit voller Wucht aus kurzer Distanz auf ihn geschossen. Dabei habe er sich eine bleibende Armverletzung zugezogen. Der Beklagte bestritt, dass es einen solchen Schuss gegeben habe. Insofern besteht aus Sicht des Beklagten kein Zusammenhang zwischen dem Fußballspiel und der Verletzung.

Zwar sah auch das Gericht den Zusammenhang nach der Beweisaufnahme für nicht nachgewiesen an. Darauf käme es aber letztlich auch gar nicht an, führte das Gericht weiter aus. Denn in jedem Fall müsse ein Hobbyfußballer, der als Torwart spiele, mit einem „starken Schuss“ seiner Mitspieler rechnen. Durch seine Teilnahme an dem Spiel habe der Kläger zudem stillschweigend „in etwaige sporttypische Verletzungen“ eingewilligt, weshalb auch kein rechtswidriges Verhalten des Beklagten in Frage komme.

Der Hobbytorwart hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro geklagt. Das Urteil wurde bereits im November verkündet. Es ist inzwischen bereits rechtskräftig.

Das Gericht stellte fest, dass ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als sozialübliches Verhalten zu werten ist. Der Kläger habe als Torwart damit rechnen müssen, dass Mitspieler ihn mit einem starken Schuss treffen könnten.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Hobbyfußballspieler, die sich während eines Spiels verletzen. Es zeigt, dass die Teilnahme an einem hobbymäßigen Fußballspiel auch ein stillschweigendes Einverständnis in etwaige sporttypische Verletzungen bedeutet.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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