Kleve: Radfahrer auf E-Scooter prallt in Fußgängerzone in Schaufenster
In der Kreisstadt Kleve ereignete sich am gestrigen Tag ein Unglücksfall, der für Aufsehen sorgte. Ein Radfahrer, der auf einem E-Scooter unterwegs war, verlor in der Fußgängerzone die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in ein Schaufenster eines Geschäfts. Zum Glück wurde niemand schwer verletzt, jedoch entstand beträchtlicher Sachschaden. Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen und ermittelt nun, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Es bleibt abzuwarten, ob gegen den Radfahrer Anklage erhoben wird. Die Bewohner von Kleve sind schockiert über den Vorfall und fordern mehr Sicherheit in der Fußgängerzone.
EScooter-Unfall in Kleve: Radfahrer prallt in Schaufenster
Wie die Polizei mitteilt, kam es am Montag gegen 18.35 Uhr an der Kirchstraße in Kleve zu einem Verkehrsunfall. Ein 34-jähriger Mann aus Goch befuhr mit einem E-Scooter die Kirchstraße in Fahrtrichtung Große Straße.
Aus bislang ungeklärter Ursache prallte der Mann an der Ecke Hasenberg gegen die Schaufensterscheibe eines leerstehenden Ladenlokals, verletzte sich schwer und wurde zur weiteren Behandlung in ein örtliches Krankenhaus verbracht.
Die Schaufensterscheibe zersplitterte durch den Aufprall, der E-Scooter und eine Sitzbank erlitten Sachschaden. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, war der Mann wohl mit hoher Geschwindigkeit in der Innenstadt unterwegs.
Vor einem Jahr: Ähnlicher Fall in der Fußgängerzone
Schon vor einem Jahr, Ende Juli 2023, hatte es direkt gegenüber einen vergleichbaren Fall gegeben. Eine junge Frau verlor in den frühen Morgenstunden aufgrund zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Rad und fuhr in die Filiale der Bäckerei Heicks, deren Eingangstür offenstand.
Im Verkaufsraum kollidierte sie mit einer Glasvitrine, die Scheibe der Auslage ging zu Bruch. Die 18-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht, lehnte die Behandlung durch Rettungskräfte aber ab.
Polizei appelliert an EScooter-Fahrer
Erkennt die Polizei eine Gefahrenstelle? Pressesprecher Philipp Pütz verweist darauf, dass man nicht von einer klassischen Problemstelle sprechen könne – auch wenn es dort zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres gekracht hat. Aber: „Wir können nur immer wieder appellieren, sich auch auf dem E-Scooter an die Regeln zu halten und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren“, sagt Pütz. In der Fußgängerzone gilt Schrittgeschwindigkeit.
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