Jérôme Boateng: Verfahren wegen Körperverletzung fortgesetzt

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Jérôme Boateng: Verfahren wegen Körperverletzung fortgesetzt

Der Fußball-Profi Jérôme Boateng muss sich weiterhin wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen den ehemaligen Nationalspieler wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft Boateng vor, seine ehemalige Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben. Die Anklagepunkte reichen von Körperverletzung bis hin zu Nötigung. Boateng selbst bestreitet die Vorwürfe und behauptet, Opfer einer Falschaussage zu sein. Das Verfahren wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Boatengs Karriere könnte durch das Verfahren jedoch ernsthafte Konsequenzen haben.

Prozess gegen Jérôme Boateng: Ex-Freundin soll erneut aussagen

Der Prozess gegen den Fußball-Profi Jérôme Boateng wird fortgesetzt. Vor dem Landgericht München I soll die Vernehmung von Boatengs Ex-Freundin fortgesetzt werden, die dem Ex-Nationalspieler Körperverletzung vorwirft.

Die Frau sagt, Boateng habe sie während eines Karibik-Urlaubs vor einem Jahr angegriffen. Sie beschreibt, dass er ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen habe. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen.

„Ich hab' geweint, richtig doll, ich hab' mich auch erschrocken“, sagte die Frau bereits am zweiten Prozesstag vor zwei Wochen. „Er hat weiter geschrien, hat weiter gewütet.“

Boateng weist Vorwürfe zurück

Boateng weist Vorwürfe zurück

Jérôme Boateng weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem „Alptraum“. Er gibt an, sich nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Für dieses Schubsen entschuldigte er sich.

In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht hatte er von einem „Alptraum“ gesprochen und Gewaltvorwürfe bestritten.

Weitere Verhandlungstermine angesetzt

Weitere Verhandlungstermine angesetzt

Zuletzt hatte das Gericht zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Damit könnte das Urteil am 12. August fallen. Ursprünglich sollte der 19. Juli der letzte Verhandlungstag sein. Ob die neuen Termine tatsächlich gebraucht werden, war zunächst unklar.

Das ist Jérôme Boateng.

Udo Müller

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