Gerichtsurteil zum Schutzstatus für Syrer auslöst heftige Diskussionen

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Gerichtsurteil zum Schutzstatus für Syrer auslöst heftige Diskussionen

Ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat in Deutschland eine hitze Debatte über den Schutzstatus von syrischen Flüchtlingen ausgelöst. Laut dem Gerichtsurteil sollen syrische Staatsbürger, die in Deutschland Asyl beantragt haben, keinen automatischen Anspruch auf einen Schutzstatus haben. Dieses Urteil wird von vielen als rückwärtsgewandt und menschlich bedenklich empfunden. Insbesondere Flüchtlingsorganisationen und Menschenrechtsgruppen kritisieren das Urteil scharf und fordern eine liberale Asylpolitik. Die Diskussionen um das Urteil werfen Fragen über die Zukunft der Asylpolitik in Deutschland auf.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster: Syrien nicht mehr generell gefährlich für Zivilpersonen

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach Zivilpersonen in Syrien nicht mehr generell ernsthaft bedroht sind, hat in Nordrhein-Westfalen für Unruhe gesorgt. Laut dem Landesflüchtlingsministerium muss abgewartet werden, ob und wie die Entscheidung die Durchführung von Asylverfahren im Allgemeinen beeinflussen wird.

Syrien ist der Herkunftsstaat, aus dem seit Jahren die meisten Schutzsuchenden nach Deutschland kommen. Wegen der Sicherheitslage in dem Land spricht das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Geflohenen regelmäßig subsidiären Schutz zu. Das bedeutet: Eine Rückkehr würde sie großer Gefahr aussetzen, sie dürfen erst einmal bleiben. Und sehr viele von ihnen landen in Nordrhein-Westfalen.

So lebten Ende Juni 266.000 syrische Staatsangehörige unter subsidiärem Schutz in Deutschland, über 81.550 von ihnen in Nordrhein-Westfalen. Es ist mit weitem Abstand die größte Gruppe von Menschen mit diesem Status: Insgesamt stehen in NRW gut 100.000 Personen unter subsidiärem Schutz.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Keine ernsthafte Bedrohung für Zivilpersonen in Syrien

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Keine ernsthafte Bedrohung für Zivilpersonen in Syrien

Konkret entschied das Oberverwaltungsgericht nun, dass für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit durch den Bürgerkrieg drohe. Geklagt hatte ein Mann aus der Provinz Hasaka im Nordosten Syriens. Dort finden zwar noch bewaffnete Auseinandersetzungen statt, auch verübe der Islamische Staat gelegentlich Anschläge, befand das Gericht. Das erreiche jedoch kein solches Niveau, dass Zivilisten damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden.

Für den Kläger käme der Schutzstatus laut dem Urteil auch aus anderen Gründen nicht infrage; er hatte sich als Schleuser betätigt. Beachtung findet aber die allgemeine Einschätzung des Gerichts, denn sie könnte sich auf künftige Asylentscheidungen auswirken.

Kritik und Reaktionen

Der Landesparteichef der FDP in NRW, Henning Höne, sagte: Das Urteil bestätigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und sich an neue Realitäten, wie die aktuelle Situation in Syrien, anpasst. Ein subsidiärer Schutz für Migranten aus Syrien und Afghanistan ist nicht mehr angemessen. Wir brauchen nun mutige politische Weichenstellungen, damit mehr Migranten aus Afghanistan und Syrien, die keinen Bleibegrund haben, abgeschoben werden können.

Kritik kam von Pro Asyl. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet an der Realität in Syrien vorbei, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith. Es gebe weiterhin eine beachtliche Konfliktlage. Hinzu komme, dass praktisch niemand vor dem Folterregime des Diktators Assad sicher sei.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst betonte, dass jeder Asylantrag als Einzelfall betrachtet werden müsse. Die Herkunft aus einem bestimmten Land oder ein bestimmter Fluchtgrund führt nicht automatisch zu einem Schutzstatus oder zur Ablehnung des Asylantrags, hieß es.

Schutzformen in Deutschland

Deutschland kann nach Asylanträgen vier verschiedene Schutzformen gewähren: Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot. Subsidiärer Schutz kommt infrage, wenn weder ein Recht auf Asyl noch der weitreichende Flüchtlingsschutz gewährt werden, ein Mensch aber stichhaltige Gründe dafür vorbringt, dass ihm im Herkunftsland Schaden droht.

Udo Müller

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