- Gerichtsurteil: AfD-Politiker Björn Höcke bestraft mit Geldbuße wegen NS-Rede
- AfD-Chef Höcke verurteilt: Zweites Urteil wegen NS-Parole
- Höcke bleibt bei seiner Unschuldsbeteuerung
- Die Strafe: 130 Tagessätze à 130 Euro
- Der Vorsitzende Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück
- Die Parole Alles für Deutschland
- Zweites Urteil, erneute Geldstrafe
- Weitere Verfahren gegen Höcke
- Höckes politische Zukunft
Gerichtsurteil: AfD-Politiker Björn Höcke bestraft mit Geldbuße wegen NS-Rede
In einem gerichtlichen Urteil wurde der AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldbuße verurteilt. Der rechtsextreme Politiker muss wegen einer umstrittenen Rede, in der er sich auf nationalsozialistische Elemente berief, ein höheres Strafgeld zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke mit seiner Rede die Menschenwürde verletzt undhetze gegen Minderheiten. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt gegen Rechtsextremismus in Deutschland und wird von vielen als Sieg für die Demokratie gefeiert.
AfD-Chef Höcke verurteilt: Zweites Urteil wegen NS-Parole
Der AfD-Chef Björn Höcke muss erneut eine Geldstrafe wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole zahlen. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu 130 Tagessätzen à 130 Euro.
Höcke bleibt bei seiner Unschuldsbeteuerung
Der 52-Jährige beteuerte erneut seine Unschuld und behauptete, er habe die Parole Alles für Deutschland nicht gekannt. Er selbst sowie seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen.
Die Strafe: 130 Tagessätze à 130 Euro
Die Strafe setzt sich aus 130 Tagessätzen à 130 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Der Vorsitzende Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück
Richter Jan Stengel wies Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Er sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit.
Die Parole Alles für Deutschland
Die Parole Alles für Deutschland wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke stimmte sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen.
Zweites Urteil, erneute Geldstrafe
Es ist bereits das zweite Urteil gegen Höcke wegen der Verwendung der Nazi-Parole. Im ersten Prozess, der Mitte Mai mit einem Schuldspruch endete, hatte Höcke noch argumentiert, er habe die Nazi-Parole gar nicht gekannt.
Weitere Verfahren gegen Höcke
Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen.
Höckes politische Zukunft
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Das ist Björn Höcke
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist ein umstrittener Politiker, der bereits mehrfach wegen seiner Äußerungen und Handlungen in die Kritik geraten ist. Er ist Spitzenkandidat der AfD in Thüringen und wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
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