Filmmusikwerkstatt Düsseldorf siegt gegen Facebook vor Gericht

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Filmmusikwerkstatt Düsseldorf siegt gegen Facebook vor Gericht

In einem grundsätzlichen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf der Filmmusikwerkstatt Düsseldorf Recht gegeben und Facebook eine Niederlage beigebracht. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und ein wichtiger Schritt gegen die Zensur durch soziale Medien. Die Filmmusikwerkstatt Düsseldorf hatte Facebook verklagt, nachdem das Netzwerk einen Beitrag der Werkstatt entfernt hatte, der die Kritik an politischen Entscheidungen enthielt. Das Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Frage, wie weit die Zensurbefugnisse von sozialen Medien gehen dürfen.

Gerichtshammer: Facebook hat gegen Filmwerkstatt Düsseldorf rechtswidrig gehandelt

Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat rechtswidrig gehandelt, als er Ende 2021 die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf wegen der Veröffentlichung eines angeblichen Nacktfotos sperrte – das entschied das Landgericht Düsseldorf Ende vergangener Woche.

„Das Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Kunstfreiheit“, sagt Jürgen Bering, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). „Es zeigt, dass Nutzerrechte gegenüber internationalen Digitalkonzernen auch an deutschen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Schutz unserer Grundrechte im Netz.“

Der Berliner Verein hatte die Filmwerkstatt bei der Klage unterstützt. „Ohne die Hilfe der GFF wäre ein juristisches Vorgehen unmöglich gewesen und sicher ist das auch für die allermeisten anderen kleineren Akteure in der Kultur keine bezahlbare Option“, sagt Jan Wagner, Leiter der Filmwerkstatt Düsseldorf.

Die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf wurde im Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen gesperrt. Ausschlaggebend war vermutlich ein zu Werbezwecken gepostetes Filmstill des oscarnominierten Films „Der Schamane und die Schlange“. Das Bild zeigte eine Gruppe indigener Menschen im Lendenschurz und wurde möglicherweise von Algorithmen als unzulässige Nacktheit gewertet.

Nach eigenen Angaben könne der Konzern heute nicht mehr nachvollziehen, wie es zu der Sperrung kam, heißt es in der Pressemitteilung der GFF. Die Filmwerkstatt konnte in dieser langen Zeit nicht auf Facebook für ihr Angebot werben und erreichte damit deutlich weniger Interessierte, die den Verein finanziell unterstützen.

Auf Facebook folgen knapp 4000 Leute der Filmwerkstatt, einen Beitrag zu dem juristischen Erfolg gibt es dort auf der Seite des Kulturvereins aber bisher nicht.

Siegt gegen Facebook: Filmwerkstatt Düsseldorf gewinnt juristischen Streit um Kunstfreiheit

Siegt gegen Facebook: Filmwerkstatt Düsseldorf gewinnt juristischen Streit um Kunstfreiheit

Die Filmwerkstatt Düsseldorf hat einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Sperrung der Facebook-Seite des Kulturvereins durch Meta rechtswidrig war.

Der Sieg ist nicht nur ein Erfolg für die Filmwerkstatt, sondern auch für die Kunstfreiheit und die Nutzerrechte im Netz. Die Entscheidung des Landgerichts ist ein wichtiger Schritt gegen die Willkür der Digitalkonzerne und für den Schutz der Grundrechte im Internet.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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