Cem Özdemir fordert 600 Euro Schmerzensgeld für Beleidigung mit dem Schimpfwort 'Drecksack'
In einer aktuellen Affäre um eine Beleidigung mit einem Schimpfwort fordert der frühere Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, 600 Euro Schmerzensgeld. Laut Medienberichten wurde Özdemir während eines Wahlkampfauftritts in Baden-Württemberg von einem Mann als 'Drecksack' beleidigt. Özdemir selbst zeigte den Mann an und verlangt nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro. Die Ankündigung sorgt für Diskussionen in der Öffentlichkeit, da die Forderung als unverhältnismäßig empfunden wird. Wir werden den Fall weiter verfolgen und über neue Entwicklungen berichten.
Grüner Politiker Cem Özdemir fordert Euro Schmerzensgeld für Beleidigung mit dem Schimpfwort 'Drecksack'
Das Landgericht Koblenz hat einen Facebook-Nutzer zu einer Zahlung von 600 Euro Schmerzensgeld für die Beleidigung des grünen Politikers Cem Özdemir verurteilt. Der Mann hatte im April 2022 ein Video von Özdemir mit dem Kommentar „Drecksack“ versehen.
Auf die Klage des Ministers verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 600 Euro. Zudem muss er vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro bezahlen.
Der Hintergrund
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, war das Opfer einer Beleidigung auf Facebook. Ein Nutzer des sozialen Netzwerks hatte ein Video von Özdemir mit dem Kommentar „Drecksack“ versehen. Özdemir klagte gegen den Mann und forderte Schmerzensgeld.
Das Landgericht Koblenz verurteilte den Mann zu einer Zahlung von 600 Euro Schmerzensgeld. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Beleidigung Özdemir in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers werde durch die Ehrenrührigkeit der Äußerung übertroffen.
Die Begründung des Landgerichts
Das Landgericht Koblenz erklärte, dass das Schimpfwort „Drecksack“ keinerlei Bezug zum Thema des Videos - den Tafeln - habe. Der Kommentar entfalte zudem eine erhebliche Breitenwirkung in dem sozialen Netzwerk. Die Richter betonten, dass Machtkritik nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern erlaube. Verächtlichmachung oder Hetze sei auch gegenüber Amtsträgern und anderen Personen des öffentlichen Lebens unzulässig.
Nach dem Beschluss zur Prozesskostenhilfe nahm der beklagte Facebook-Nutzer inzwischen seine Rechtsmittel zurück. Er erkannte die Entscheidung des Amtsgerichts an.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Politikern und Amtsträgern im Internet.
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