Berufungsverfahren gegen Meerbuscher in Düsseldorf eröffnet

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Berufungsverfahren gegen Meerbuscher in Düsseldorf eröffnet

Das Landgericht Düsseldorf hat ein Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Meerbusch, Andreas Mückenheim, eröffnet. Der 57-Jährige muss sich nun vor dem Oberlandesgericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Vergabe von Baugenehmigungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Mückenheim vor, er habe von einem Investors Geldzahlungen angenommen, um im Gegenzug genehmigungsrelevante Entscheidungen zu treffen. Der Prozess wird in den kommenden Wochen und Monaten spannende Enthüllungen bringen.

Berufungsverfahren gegen Meerbuscher in Düsseldorf eröffnet

Am Montag, den 15. Juli, beginnt vor dem Landgericht Düsseldorf ein Berufungsprozess gegen einen Meerbuscher. Im April dieses Jahres hatte das Amtsgericht Düsseldorf den Angeklagten wegen Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt.

Als Strafmaß wählte das Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, weshalb sich nun das Landgericht mit diesem Fall beschäftigt.

Verfahren gegen Meerbuscher wegen Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Verfahren gegen Meerbuscher wegen Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte im Mai 2023 in den frühen Morgenstunden in einer U-Bahn zunächst fremdenfeindlich geäußert hat. Einer Zeugin, die ihn ignorieren wollte, folgte er in Düsseldorf-Lörick aus der Bahn, wo er mit einem Gegenstand unter anderem auf ihren Hinterkopf schlug. Die Frau erlitt dadurch leichte Schmerzen.

Nachdem ein weiterer Zeuge dazwischenging, warf der Angeklagte mit handflächengroßen Steinen aus dem Gleisbett nach den beiden Personen. Er verfehlte sie dabei.

Ebenfalls Gegenstand der Verhandlung: Im September 2023 zeigte der Angeklagte laut Gericht auf der Luegallee in Düsseldorf mehrfach den Hitlergruß und rief verbotene Parolen.

Das Landgericht wird nun über den Fall entscheiden und prüfen, ob die Berufung des Angeklagten erfolgreich ist.

Udo Schmid

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