Bedburg-Hau: Lebenslange Freiheitsstrafe für Kissenmord in der Psychiatrie (Literalmente: Bedburg-Hau: Life imprisonment for pillow murder in the psy

Index

Bedburg-Hau: Lebenslange Freiheitsstrafe für Kissenmord in der Psychiatrie

In einer schockierenden Entscheidung hat das Landgericht Mönchengladbach-Rheydt lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 44-jährigen Mann verhängt, der im Jahr 2019 in der Psychiatrie in Bedburg-Hau einen Mitpatienten mit einem Kissen getötet hatte. Der Täter, der selbst unter psychiatrischer Behandlung stand, hatte den 56-jährigen Mann im Schlaf überfallen und ihm das Kissen auf den Kopf gedrückt. Das Opfer starb noch am Tatort. Der Angeklagte hatte die Tat vollständig eingeräumt und zeigte während des Prozesses keinerlei Reue. Die Richter sahen es als bewusste und heimtückische Tat an und verhängten die höchste Strafe.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Kissenmord in Psychiatrie

Am 22. Januar dieses Jahres geschah ein unfassbarer Mord in einer offenen Psychiatriestation in Bedburg-Hau. Eine 56-jährige Patientin tötete ihre 84-jährige Zimmernachbarin, indem sie ihr ein Kissen auf das Gesicht drückte, nachdem sie es zuvor in Essigessenz getränkt hatte. Die Täterin berichtete der Nachtschwester über den Mord und wurde später von der Polizei weggebracht.

Die Tat selbst bleibt unverständlich. Die Täterin hörte Stimmen und behauptete, dass ihre Mitpatientin sich gewünscht habe, nicht mehr nach Hause, sondern lieber zu ihrem verstorbenen Mann zu wollen. Diese Aussage blieb die einzige Erklärung für den Mord.

Prozess und Urteil

Prozess und Urteil

Vor Gericht schwieg die Angeklagte und gab keine weiteren Erklärungen für den Mord ab. Die Schwurkammer des Landgerichts Kleve verurteilte sie zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Staatsanwalt und Nebenklagevertreter hatten lebenslange Freiheitsstrafe beantragt, während die Verteidigung einen gemilderten Strafrahmen gefordert hatte.

Das Mordmotiv der Heimtücke war erfüllt, erklärte der Vorsitzende Richter. Die 84-jährige Frau lag unter beruhigendem Tabletteneinfluss ruhend auf dem Bett und war daher wehrlos.

Die Frage nach dem Warum bleibt offen. Der Sachverständige fand keine Hinweise auf einen Wahn in der Vorgeschichte der Angeklagten und auch keine Erklärung für den Mord. Ein zumindest denkbarer psychodynamischer Erklärungsansatz sei, dass die Tötung vielleicht altruistisch war und die Angeklagte das Opfer erlösen wollte, um es zu ihrem verstorbenen Ehemann im Himmel zu bringen.

Ein weiterer Erklärungsansatz, der Tötung auf Verlangen, wurde diskutiert, aber die Angeklagte gab keine Angaben dazu ab und die Kammer sah keine Hinweise darauf.

Das Warum bleibt offen, und die Angehörigen im Gerichtssaal bleiben fragend zurück.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up