Die FDP kündigt Klage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen an.

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Die FDP kündigt Klage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen an.

Die Freien Demokraten (FDP) haben offiziell angekündigt, dass sie gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen Klage einreichen werden. Laut Aussage des FDP-Landesvorsitzenden, Christian Lindner, verstößt das neue Wahlgesetz gegen die Grundrechte der Bürger und ist somit verfassungswidrig. Die FDP bemängelt insbesondere die Überproportionalität der Wahlkreise, die zu einer Benachteiligung kleinerer Parteien führe. Die Liberalen fordern eine Überarbeitung des Gesetzes und eine neue Abstimmung im Landtag. Die Klage wird in den nächsten Tagen bei dem Verfassungsgericht in Münster eingereicht.

FDP klagt gegen neues Wahlrecht in NRW

Im kommenden Jahr finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Der Landtag hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte haben wird. Die FDP will dies nicht hinnehmen und hat angekündigt, Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW einzureichen.

Kritik an parteiübergreifender Koalition

Kritik an parteiübergreifender Koalition

Die FDP kritisiert das neue Wahlrecht als handfesten Politskandal. Laut dem Landesparteichef der Liberalen, Henning Höne, wird ein neues Wahlmodell ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt, bei dem nur die großen Parteien profitieren. Zehntausende Wählerstimmen werden entwertet, befand er.

Das neue System könnte dazu führen, dass sehr kleine Parteien oder Wählergemeinschaften, die es nach der bisher angewandten Berechnungsmethode mit Ach und Krach so eben auf einen Sitz in einem Gremium gebracht hätten, mit dem gleichen Wahlergebnis künftig leer ausgehen. Schaffen kleinere Gruppierungen es in einen Rat, könnten sie außerdem auf weniger Mandate kommen.

CDU, Grüne und SPD weisen Kritik zurück

Die CDU, Grüne und die Oppositionspartei SPD, die das neue Gesetz gemeinsam beschlossen haben, haben die Kritik zurückgewiesen. Laut ihnen seien Kleinstparteien nach der alten Berechnungsmethode überproportional bevorzugt worden.

FDP reicht Klage gegen Wahlrechtsänderung ein

Die FDP hat bis zuletzt alles versucht, um gegen die Gesetzesänderung anzugehen. Für Wirbel sorgte dabei, dass die Liberalen in sinnbildlich letzter Minute vor dem Landtagsbeschluss ein öffentlich nicht bekanntes Gutachten in die Hände bekamen. Das Papier, das den Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen länger vorlag, kritisiert das neue Berechnungsverfahren offenbar. Die Liberalen sprechen von einem Geheim-Gutachten.

„Das Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Wir haben mehrfach angeboten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Doch CDU, Grüne und SPD haben stur an ihrem Plan festgehalten“, beklagte FDP-Landes- und Fraktionschef Henning Höne.

Das neue Gesetzespaket enthält noch eine Reihe weiterer Regelungen. So geht es unter anderem um die Einteilung von Stimmbezirken und um Mechanismen, um Betrug bei Unterstützungslisten oder Wahlvorschlägen vorzubeugen. Auch ist ein Appell an die Parteien enthalten, für eine möglichst gleichmäßige Besetzung der Gremien von Männern und Frauen zu sorgen.

Udo Müller

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