Der Bundesrat billigt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Index

Der Bundesrat billigt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einen wichtigen Beschluss gefasst, der die Straßenverkehrssicherheit in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Ab sofort gilt ein neuer Cannabis-Grenzwert, der die Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr schützen soll. Der neue Grenzwert beträgt 3,0 µg THC pro Liter Blut und ersetzt den bisherigen Wert von 1,0 µg THC pro Liter Blut. Die Änderung soll eine bessere Verkehrssicherheit gewährleisten und die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren, die durch den Konsum von Cannabis verursacht werden.

Neuer Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Der Bundesrat hat am Freitag eine Gesetzesänderung beschlossen, die einen neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festlegt. Ab sofort sind 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Milliliter im Blutserum erlaubt.

Bislang war das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten, Gerichte hatten aber zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

500 Euro Strafe und einmonatiges Fahrverbot drohen bei erstmaliger Überschreitung des neuen Grenzwerts. Zudem gilt ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten.

Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hatte den neuen Grenzwert mit Blick auf die Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland zum 1. April empfohlen. Der Wert ist der Kommission zufolge vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Damit sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte.

Cannabis-Liberalisierung in Deutschland

Cannabis-Liberalisierung in Deutschland

Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei.

Anbau und Abgabe wird vorerst über Anbauvereine ermöglicht.

Bafög-Reform beschlossen

Bafög-Reform beschlossen

Der Bundesrat hat am Freitag auch eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) beschlossen. Ab dem kommenden Schul- beziehungsweise Studienjahr erhalten Bafög-Empfänger mehr Geld vom Staat.

Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 auf 475 Euro, der künftige Höchstsatz liegt bei 992 Euro.

Wer einen Zuschlag bekommt, weil er nicht mehr zu Hause wohnt, erhält demnächst 380 statt 360 Euro. Zudem werden die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent angehoben, damit mehr junge Menschen die staatliche Ausbildungsförderung bekommen können.

Die nun gebilligte Bafög-Reform sieht unter anderem auch eine neue Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus ärmeren Familien vor. Zudem ist für Studierende ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die eigentliche Förderungshöchstdauer hinaus vorgesehen. Ferner wird die Frist für einen Wechsel des Studienfachs verlängert.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up