NRW-Oberverwaltungsgericht verhandelt Streit um Verbot von Kopftuchträgern am Steuer

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NRW-Oberverwaltungsgericht verhandelt Streit um Verbot von Kopftuchträgern am Steuer

Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat begonnen, den Streit um das Verbot von Kopftuchträgern am Steuer zu verhandeln. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, als Fahrschülerinnen zugelassen werden sollten. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte zuvor ein Verbot für das Tragen von Kopftüchern während der Fahrausbildung erlassen, was von Rechtsexperten und Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert wurde. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das Verbot verfassungsmäßig ist oder nicht.

OVG NRW verhandelt über Verbot von Kopftuchträgern am Steuer

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigt sich heute mit der Frage, ob eine Frau mit muslimischem Glauben verhüllt am Steuer eines Autos sitzen darf.

Die Klägerin aus Neuss hatte bei den Behörden eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsordnung beantragt. Sie trägt einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Niqab, der nur die Augen erkennen lässt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf und auch das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz lehnten den Wunsch ab. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu erkennen sein. Ausnahmen sind allerdings möglich.

Die Muslimin beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit. Das Verhüllungsverbot ist deshalb nach ihrer Auffassung verfassungswidrig.

Der 8. Senat des OVG will voraussichtlich noch heute ein Urteil in der Berufungsverhandlung verkünden. Er ordnete das persönliche Erscheinen der Klägerin an.

Streit um Verbot von Kopftuchträgern am Steuer

Streit um Verbot von Kopftuchträgern am Steuer

Das OVG NRW muss entscheiden, ob die Klägerin ihr Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt hat, indem sie einen Gesichtsschleier trägt, oder ob die Straßenverkehrsordnung Vorrang hat.

Für die Klägerin ist es ein wichtiger Teil ihrer religiösen Überzeugung, den Niqab zu tragen. Sie sieht sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt, wenn sie den Schleier ablegen muss, um am Steuer sitzen zu dürfen.

Die Gegenseite argumentiert, dass die Straßenverkehrsordnung ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit ist und dass die Sichtbarkeit des Fahrers für die Sicherheit auf der Straße von großer Bedeutung ist.

Urteil im Streit um Verhüllungsverbot für Frauen am Steuer

Das OVG NRW muss heute ein Urteil fällen, das für viele Frauen mit muslimischem Glauben in Deutschland von großer Bedeutung ist.

Das Gericht muss entscheiden, ob die Religionsfreiheit der Klägerin über dem Verhüllungsverbot steht oder ob die Straßenverkehrsordnung Vorrang hat.

Das Urteil wird auch Auswirkungen auf andere Fälle haben, in denen Frauen mit muslimischem Glauben ihre Religionsfreiheit eingeschränkt sehen, wenn sie ihre religiösen Symbole nicht tragen dürfen.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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