Spucke, beiße und ein Waffenarsenal - AfD-Mitglied Stefan Hrdy vor Gericht

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Spucke, beiße und ein Waffenarsenal - AfD-Mitglied Stefan Hrdy vor Gericht

Der Prozess gegen den AfD-Mitglied Stefan Hrdy hat begonnen. Der einstige Kommunalpolitiker aus Bayern muss sich vor dem Landesgericht in München verantworten. Hrdy wird vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die Anklage wirft ihm vor, einen Mann angeblich gebissen und gespuckt zu haben. Zudem soll er ein umfangreiches Waffenarsenal besessen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Hrdy vor, er habe die Opfer gezielt bedroht und eingeschüchtert. Der Prozess gegen den AfD-Mitglied wird für großes Aufsehen sorgen, da Hrdy ein知m prominentes Mitglied der rechtspopulistischen Partei ist.

AfD-Mitglied Hrdy vor Gericht: Waffenarsenal und Biss im Protestgerangel

Der Bundesparteitag der AfD am vergangenen Wochenende in Essen hat ihn schlagartig bekannt gemacht. Nicht wegen einer politischen Forderung, sondern wegen eines Vorfalls im Gerangel der Gegenproteste ist der Name Stefan Hrdy bundesweit in die Schlagzeilen geraten.

Denn als der AfD-Delegierte auf dem Weg zur Grugahalle an einer Absperrung aus dem Auto stieg, in eine Gruppe Demonstranten geriet und zu Boden fiel, biss er kurzerhand zu – in die Wade eines Demonstranten. Um Hrdys Darstellung, er habe in Notwehr gehandelt, weil bei ihm als ehemaligem GSG-9-Polizist Selbstverteidigungsreflexe griffen, gab es im Nachgang Diskussionen. Denn die Videoaufnahmen waren nicht eindeutig.

Hrdy

Hrdy's Waffenaffäre: Verwaltungsgericht entscheidet, Waffenbesitz ist unzulässig

Nun könnte sich an dem 67-jährigen AfD-Politiker aus dem Kreis Neuss noch eine ganz andere Debatte entzünden. Die Grundsatzfrage, ob ein AfD-Mitglied Waffen besitzen darf oder nicht, ficht Stefan Hrdy zusammen mit seiner Frau derzeit vor Gericht aus.

Am Montag kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss: Es ist rechtmäßig, dass dem Ehepaar aus Rommerskirchen die Waffenerlaubnis und somit auch die Waffen weggenommen worden sind. Die Klage der beiden wurde abgewiesen. Die Begründung: Allein die Tatsache der Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, reiche aus.

„Nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt“, berief sich die 22. Kammer in ihrem Urteil auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Das befand im Mai: Die AfD-Bundespartei darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden.

GSG-Polizist Hrdy: Waffenbesitz abgelehnt, nun kämpft er weiter um sein Recht

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Dass sie sich seit gut einem Jahr wegen ihrer Waffen überhaupt vor Gericht verantworten müssen, sieht Stefan Hrdy als politisch motivierte Aktion, angestoßen durch einen Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss. Es sei eine persönliche Sache, so Hrdy, der Mann wolle den Kampf gegen die AfD vorantreiben.

„Ich bin selbst Waffen-Sachverständiger, Sportschütze und leidenschaftlicher Waffensammler, seit ich mit 18 Jahren meine erste Pistole erworben habe“, sagt Stefan Hrdy. Seine 197 Schusswaffen plus die 27 Stück seiner Frau wären inklusive Munition vorschriftsmäßig in einem Waffenraum im Haus eingelagert gewesen.

„Die Waffen hatten nicht nur einen materiellen Gesamtwert von rund 80.000 Euro, es waren seltenste Fundstücke dabei, die eine kulturhistorische Bedeutung haben“, darunter eine „1911A1“ von 1914 sowie eine Heckler & Koch PSP, von der weltweit maximal noch zwölf Exemplare existierten.

Für das Verwaltungsgericht dagegen steht fest: Unabhängig anderer persönlicher Umstände reicht die Mitgliedschaft in der AfD aus, um als unzuverlässig zu gelten. Für den Rommerskirchener, der seit 2020 als einziger AfD-Vertreter im Gemeinderat des Ortes sitzt, ist das nicht nachvollziehbar.

Politisch will er noch bis zur nächsten Kommunalwahl 2025 weitermachen, sich dann aus der aktiven AfD-Arbeit zurückziehen. Für sein Recht auf Waffen will er weiter kämpfen, „notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht“. Die aktuelle Berufung sei bereits angeleiert.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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