Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Urteil eine wegweisende Entscheidung getroffen. Demnach müssen AfD-Mitglieder, die im Besitz von Waffen sind, diese abgeben. Dies betrifft insbesondere jene Parteimitglieder, die als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit eingestuft werden. Das Gericht stützte sich dabei auf das Waffengesetz, das den Besitz von Schusswaffen und anderen gefährlichen Gegenständen reglementiert. Die Entscheidung des Gerichts sorgt für kontroverse Reaktionen und wirft Fragen nach der Zulässigkeit der Waffenbesitzes für Politiker auf.
AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in zwei Verfahren entschieden, dass Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) ihre Schusswaffen abgeben müssen. Dies betrifft insbesondere diejenigen, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war.
Durch die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, gelten die Betroffenen als unzuverlässig, befand das Gericht. Dieser Status führt gemäß dem geltenden Waffenrecht zum Entzug der Waffen.
In den beiden Verfahren ging es um ein Ehepaar, das Mitglied der AfD ist. Ihnen war die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen worden. Das Gericht wies die Klagen der beiden AfD-Mitglieder ab und verpflichtete sie, ihre Schusswaffen abzugeben oder zu vernichten. Im Fall des Ehemanns betrifft dies 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück.
Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden haben wird.
AfD-Mitgliedschaft ist Grund für Waffenentzug, begründet das Verwaltungsgericht sein Urteil. Durch die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, werden die Mitglieder als unzuverlässig eingestuft und müssen daher ihre Waffen abgeben.
Schreibe einen Kommentar