Björn Höcke: Staatsanwaltschaft verlangt Freiheitsstrafe auf Bewährung

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Björn Höcke: Staatsanwaltschaft verlangt Freiheitsstrafe auf Bewährung

In einem spektakulären Vorstoß gegen den umstrittenen AfD-Politiker Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft nun eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Der ehemalige Vorsitzende der AfD in Thüringen steht vor Gericht, weil er im Jahr 2020 bei einer Kundgebung in Erfurt zum „Widerstand“ gegen die Bundesregierung aufgerufen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke Völkisch-nationalistische und rassistische Äußerungen vor und fordert nun, dass er für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die politische Landschaft Deutschlands haben könnte.

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe gegen AfD-Chef Björn Höcke auf Bewährung

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert.

Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll.

Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Zudem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger als geplant

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Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen.

Im Anschluss sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wurde ein Urteil erwartet.

Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch Alles für Deutschland zu vervollständigen.

Wie Björn Höcke sich vor Gericht in Halle inszeniert

Der frühere Geschichtslehrer und die SA-Parole

Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole Alles für Deutschland verwendet hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Udo Müller

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