Björn Höcke: Gericht wies im Prozess viele Anträge zurück

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Björn Höcke: Gericht wies im Prozess viele Anträge zurück

Im aktuellen Prozess gegen den thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke hat das Gericht viele Anträge zurückgewiesen. Der Prozess, der seit Monaten die politische Szene in Deutschland beschäftigt, hat damit einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Anträge, die von der Verteidigung Höckes gestellt wurden, bezogen sich auf die Zulassung von Beweisen und die Aussage von Zeugen. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass diese Anträge unbegründet sind und daher abgelehnt wurden. Dieser Entscheidung wird große Aufmerksamkeit zukommen, da sie den Fortgang des Prozesses maßgeblich beeinflussen wird.

Gericht wies Anträge von Höckes Verteidigung in Nazi-Parole-Prozess zurück

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole hat das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen.

Demgegenüber gab das Gericht Anträgen der Staatsanwaltschaft statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll.

Möglicherweise wird heute ein Urteil verkündet. Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sagte er die ersten beiden Worte und animierte durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.

Höckes Verteidigung bleibt erfolglos

Höckes Verteidigung bleibt erfolglos

Es ist nicht das erste Mal, dass Höcke wegen der gleichen Nazi-Parole vor Gericht steht. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt.

Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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