In einem überraschenden Schritt hat der Landtagspräsident Thadäus König (CDU) in Thüringen bekannt gegeben, dass er parteiunabhängig regieren möchte. Dieser Entscheidung folgt eine Zeit der politischen Unruhe in dem Bundesland, wo die Regierungskoalition unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) nach wie vor in der Kritik steht. König, der als neutraler Politiker gilt, will offenbar ein Zeichen setzen und sich von den parteipolitischen Interessen lösen, um das Wohl des Landes in den Vordergrund zu stellen. Wie genau dies in der Praxis umgesetzt werden soll, bleibt jedoch noch abzuwarten.
Der Thüringer Landtag hat nach einem Debakel der ersten konstituierenden Sitzung einen neuen Landtagspräsidenten gewählt – den CDU-Abgeordneten Thadäus König. Der 42-Jährige setzte sich klar gegen die 38 Jahre alte AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch.
König will die Sitzungen des Parlaments unparteiisch führen und die Verfassung des Freistaates achten. Das betonte der 42-Jährige nach seiner Wahl in einer ersten Rede im Amt. „Sie können sicher sein, dass ich im Einklang mit der Verfassung und der Geschäftsordnung die Würde und die Rechte des Landtags wahren, seine Arbeit fördern, Verhandlungen gerecht und unparteiisch leiten und die Ordnung im Hause wahren werde“, sagte König.
König erinnert an Opfer einer „völkischen Ideologie“
König erinnerte an die Verantwortung angesichts der deutschen Geschichte. „Die zehntausenden unschuldigen Opfer einer verbrecherischen, völkischen Ideologie hier in Thüringen müssen uns als Abgeordneten Mahnung bleiben; ihnen gilt unser ehrendes Andenken“, sagte er mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus und die Schoah.
Er dankte auch „allen mutigen Männern und Frauen“, die 1989/1990 friedlich auf die Straße gegangen seien, „die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht haben und so die Deutsche Einheit und damit auch die Wiederbegründung des Freistaates Thüringen ermöglicht haben“.
Der Thüringer Landtag hatte zuvor mit einer Mehrheit das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht.
Die Fraktionen können damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunächst alleinig bei der stärksten Fraktion. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten stimmte gegen die Änderung.
Zuvor war ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des Thüringer Parlaments zum Debakel geraten. Der Streit um die Landtagspräsidentenwahl landete vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.
In einer einstweiligen Anordnung setzte es dem Agieren des massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler klare Grenzen. Der Landtag durfte nun vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern und damit auch Personalvorschläge aller Fraktionen von Anfang an ermöglichen.
Die CDU-Fraktion war vor das Verfassungsgericht gezogen – und in wesentlichen Punkten erfolgreich. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hatte im Vorfeld jedoch Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts gesät und den Verfassungsrichtern bereits vorgeworfen, voreingenommen zu sein.
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