Gefahr für Asylbewerber in Syrien nicht mehr hoch
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die pauschale Gefahr für Asylbewerber aus Syrien durch einen Bürgerkrieg nicht mehr besteht. Diese erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art widerspricht der bislang gängigen Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen.
Subsidiärer Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen.
Gerichtsurteil in Münster
In dem Fall des Klägers, einem syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka, sah das Gericht die entsprechenden Voraussetzungen weder in seiner Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an und wies die Klage ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen und gelegentliche Anschläge gibt, diese jedoch kein solches Niveau mehr erreichten, dass Zivilpersonen damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden.
Kein subsidiärer Schutz für den Kläger, da er sich vor seiner Einreise nach Deutschland an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt hatte und in Österreich bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Schon wegen der von ihm begangenen Straftaten sei er daher von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, betonte das Gericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch wenn die Revision nicht zugelassen wurde, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.
Schreibe einen Kommentar