Zunehmende Unfälle im Kreis Viersen: Was E-Roller-Führer beachten müssen

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Zunehmende Unfälle im Kreis Viersen: Was E-Roller-Führer beachten müssen

In den letzten Wochen ist im Kreis Viersen eine alarmierende Zunahme von Unfällen mit E-Rollern zu verzeichnen. Laut Polizeiberichten sind insbesondere junge Menschen und un erfahrene Fahrer betroffen. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig, jedoch spielen Fahrfehler und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen eine entscheidende Rolle. Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, ist es daher wichtig, dass E-Roller-Führer bestimmte Regeln und Vorschriften beachten. In diesem Artikel werden wir auf die wichtigsten Aspekte eingehen, die bei der sicheren Nutzung von E-Rollern zu berücksichtigen sind.

Unfälle auf E-Rollern: Was Vorsichtsmaßnahmen sollten Fahren beachten

Die Zahl der Elektro-Roller, auch E-Scooter genannt, steigt – und somit auch die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen. Im Kreis Viersen sind allein in diesem Jahr bis August bereits 21 Verkehrsunfälle mit „Elektro-Kleinstfahrzeugen“ registriert worden. Dabei verletzten sich 19 E-Scooter-Fahrende.

EScooterUnfälle im Kreis Viersen: Gefahren und Regeln für sicheres Fahren

EScooterUnfälle im Kreis Viersen: Gefahren und Regeln für sicheres Fahren

In Viersen war ein 61-jähriger Mann mit seinem E-Scooter unterwegs und fragte eine 74-jährige Fußgängerin, ob er sie ein Stück mitnehmen solle. Sie sagte Ja – doch wenig später verloren die beiden das Gleichgewicht und stürzten. Der Mann wurde dabei schwer verletzt.

Einen Tag zuvor stießen zwei Jugendliche in Lobberich auf einem E-Scooter mit einer 71-jährigen Pedelec-Fahrerin zusammen; die Seniorin und eine Jugendliche wurden leicht verletzt.

Die Kreispolizeibehörde Viersen wurde befragt, wie häufig es im Kreis Viersen zu Unfällen mit E-Scootern kommt. Die Antwort: 21 Verkehrsunfälle mit Elektro-Kleinstfahrzeugen allein in diesem Jahr bis August.

Personenbeförderung auf E-Scootern? Nein, in der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung steht in Paragraf 8 eindeutig: „Personenbeförderung sowie Anhängerbetrieb sind für Elektro-Kleinstfahrzeuge nicht gestattet.“

Alter und Geschwindigkeit Zum Führen eines Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Elektro-Kleinstfahrzeuge haben eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.

Fahren in geschlossenen Ortschaften Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Roller-Fahrer nur baulich angelegte Radwege und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Scooter-Fahrer auch Seitenstreifen befahren. Auch hier dürfen sie auf Fahrbahnen fahren, wenn es keine Alternativen gibt.

Fahren in Fußgängerzonen Elektro-Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und dürfen Fußgängerzonen daher nicht befahren – es sei denn, sie sind durch das Zusatzzeichen „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ ausdrücklich freigegeben.

Helmtragen Es gibt keine Helmpflicht. Die Polizei rät aber dazu, einen Helm zur eigenen Sicherheit zu tragen: „Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen!“

Alkohol und Handy am Steuer Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen und Handyregeln wie für Autofahrer.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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